
Berlin/Bielefeld. Am 23. Februar dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland entscheiden, welche Köpfe im Bundestag künftig das Sagen haben. Doch bevor die Kreuzchen gesetzt werden, gibt es noch einiges zu klären. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen beantwortet.
Wann wird gewählt?
Gewählt wird am 23. Februar, einem Sonntag. Die Wahllokale sind an dem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Kommunen in OWL empfehlen den Wahlberechtigten aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Wahl, ihre Stimme am Wahltag in den Wahllokalen abzugeben.
Wie funktioniert das eigentlich: Wählen?
Alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger haben das Recht, den neuen Bundestag zu wählen – vorausgesetzt, sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt. Anders als bei der Europawahl 2024 dürfen weiterhin nur Volljährige ihre Stimme abgeben. Die Wahlbenachrichtigung wurde automatisch zugeschickt: Ihr kann man entnehmen, in welchem Wahllokal man wählen soll und wo es sich befindet. Wer sich den Gang zur Wahlurne sparen wollte, durfte auch wieder vorher per Briefwahl wählen.
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Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Grundsätzlich ja, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Es ist jedoch nicht notwendig, diese mit in das Wahllokal zu nehmen. Sie müssen sich dann aber mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
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Wieso hat man zwei Stimmen?
Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten direkt, der im entsprechenden Wahlkreis antritt. Meistens gehört er zu einer Partei, die den Kandidaten vorher festgelegt hat. Wer als Einzelperson antreten möchte, muss mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises sammeln.
Bei der Zweitstimme wiederum stehen Parteien zur Auswahl. Der bundesweite Anteil an diesen Stimmen entscheidet darüber, wie stark eine Partei später im Parlament vertreten ist.
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Wählt man die Kanzlerin oder den Kanzler direkt?
Nein. Eine der wichtigsten Aufgaben der neu gewählten Abgeordneten ist wie nach jeder Bundestagswahl die Wahl des Kanzlers oder der Kanzlerin. Das geschieht, wenn sich die künftigen Regierungsparteien in den Koalitionsverhandlungen einig geworden sind. Zur Bundestagswahl 2025 haben neben CDU/CSU, SPD und Grünen auch die AfD sowie das BSW ihre Kanzlerkandidatinnen nominiert. Somit treten bei dieser Wahl wohl erstmals fünf Kanzlerkandidatinnen und -kandidaten für ihre Parteien an. Allerdings haben nicht alle von ihnen überhaupt eine Chance auf die Kanzlerschaft.
Welche Auswirkungen hat die neue Wahlrechtsreform?
Der neue Bundestag wird wegen einer Reform deutlich schlanker sein: Die Zahl der Mandate wurde auf 630 begrenzt – mehr als 100 weniger als aktuell. Dafür fallen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, die bisher oft zu einem stark vergrößerten Parlament führten. Nun ziehen per Erststimme direkt gewählte Kandidaten nur noch dann in den Bundestag ein, wenn ihre Partei auch genügend Zweitstimmen hat.
Dazu beispielhaft eine einfache Rechnung: Holt eine Partei in einem Bundesland 50 Direktmandate, nach dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr aber nur 48 Mandate zu, dann gehen die beiden Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmergebnissen leer aus. Ihre Wahlkreise sind dann nicht mit eigenen Abgeordneten im Parlament vertreten.
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Gibt es in Deutschland eine Wahlpflicht?
Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Wahlpflicht. Die Teilnahme an der Bundestagswahl ist freiwillig und ein demokratisches Recht. Nach deutscher Auffassung würde eine Wahlpflicht der Wahlfreiheit zuwiderlaufen. Anders sieht es in Ländern wie Belgien, Griechenland, Luxemburg oder Zypern aus. Dort können Menschen, die ohne triftigen Grund nicht wählen, mit einer Geldstrafe belegt werden.
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Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim – was bedeutet das?
Fünf Wahlgrundsätze sind essenziell für demokratische Wahlen in Deutschland. Sie sind:
- „Allgemein“: Das bedeutet, dass alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen dürfen, unabhängig von Geschlecht, Einkommen oder Beruf.
- „Unmittelbar“: Man wählt die Abgeordneten ohne Zwischeninstanzen wie Wahlleute - also nicht mittelbar.
- „Frei“ garantiert, dass jede Person ohne Zwang oder Beeinflussung ihre Stimme abgeben kann.
- „Gleich“ stellt sicher, dass jede Stimme denselben Wert hat, so dass alle Wählerinnen und Wähler den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben.
- „Geheim“ heißt, dass jede Person ihren Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen und in einem Umschlag abgeben kann. So wird sichergestellt, dass niemand nachvollziehen kann, welche Partei gewählt wurde.
Am letzten Grundsatz wird jedoch bemängelt, dass Menschen mit Behinderungen in einigen Fällen Unterstützung benötigen und dadurch ihre Wahlentscheidung nicht immer vollständig unbeobachtet treffen können, was den Grundsatz der Geheimhaltung infrage stellt.
Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Briefwahl oder eine Abgabe der Stimme in Briefwahlbüros ist trotz der kürzeren Vorbereitungszeit und Fristen bei der vorgezogenen Neuwahl möglich (gewesen). Die Kommunen in OWL haben bereits Anfang Februar zahlreiche Briefwahlanträge erreicht, alleine in Bielefeld waren schnell mehr als 53.000 zusammengekommen. Auch im Kreis Höxter gab es trotz der knappen Zeit eine steigende Nachfrage nach Briefwahlunterlagen.
Die Kommunen in OWL betonten, dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst kurz vor der Wahl starten konnte. Die Wählerinnen und Wähler sind dafür verantwortlich, dass die Stimmzettel bis zum Wahltag um 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sind.
Die Deutsche Post hatte an alle Briefwähler appelliert, ihre Stimmzettel spätestens am Donnerstag vor der Wahl aufzugeben. Die vorgezogene Briefwahl mit den stark verkürzten Fristen sei „ein Kraftakt“.
Darüber hinaus gibt es weiterhin die Möglichkeit der sogenannten Briefdirektwahl. Seit dem 10. Februar ist es in vielen Kommunen möglich, mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis zum Wahlamt zu gehen, dort die Briefwahlunterlagen zu erhalten, die Wahl in einer Wahlkabine auszuüben und den Wahlbrief direkt in eine Wahlurne einzuwerfen.
Werden Wahlen künftig immer im Winter stattfinden?
Das Grundgesetz sieht vor, dass Bundestagswahlen frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Somit besteht ein gewisser Spielraum, sodass Bundestagswahlen in Zukunft wieder im Herbst stattfinden können.
Wann gibt es Ergebnisse der Wahl?
Die Auszählung der Stimmen beginnt am Wahlsonntag unmittelbar nach Schließung der Wahllokale. Die ersten Ergebnisse, die um 18 Uhr in den Medien präsentiert werden, basieren auf Prognosen von Meinungsforschungsinstituten. Erste Hochrechnungen, die auf ausgezählten Stimmen basieren, werden dann gut zehn Minuten später erwartet.
Liveticker zur Bundestagswahl: Alle News und Updates bis zum Wahlergebnis
Auszählungsergebnisse aus einzelnen Kommunen und Wahlkreisen können online unter wahlen.regioit.de abgerufen werden. In der Nacht des Wahlsonntags oder am frühen Montagmorgen wird dann ein amtliches Gesamtergebnis erwartet.
Wann nimmt der neue Bundestag seine Arbeit auf?
Das Grundgesetz sieht vor, dass die konstituierende Sitzung des Bundestags spätestens am 30. Tag nach der Wahl stattfinden muss. Somit ist der 25. März der späteste mögliche Termin.
Wann die Bundesregierung ihre Arbeit aufnimmt, ist jedoch nicht festgelegt. Im Anschluss an die Bundestagswahl werden die Parteien über mögliche Koalitionen verhandeln. Abhängig vom Ausgang der Wahl kann dies zur Herausforderung werden.