
Berlin. Mit dem Ende der Amtszeit von Angela Merkel endet eine Ära. 16 Jahre stand die CDU-Politikerin als Bundeskanzlerin an der Spitze der deutschen Regierung. Wer wird ihr Nachfolger - oder ihre Nachfolgerin? Wie wirkt sich die Pandemie auf die Wahl aus? Und warum könnte der Bundestag in den kommenden vier Jahren größer als je zuvor werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wann wird gewählt?
Wer sind die Kandidaten?
Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Wahl aus?
Wie oft wird gewählt?
Wer ist wahlberechtigt?
Wie können Wähler ihre Stimme abgeben?
Was bedeuten Erst- und Zweitstimme?
Was passiert mit ungültigen Stimmen?
Wann steht das Wahlergebnis fest?
Warum hat der Bundestag aktuell 709 statt 598 Sitze?
Wie wird die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler gewählt?
Wann wird gewählt?
Der offizielle Wahltermin ist der 26. September 2021. Diesen hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Empfehlung des Bundeskabinetts festgelegt.
Wer sind die Kandidaten?
Die Union, also CDU und CSU, haben sich nach langem Hin und Her für CDU-Chef und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet entschieden. Die SPD schickt Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Olaf Scholz ins Rennen. Für die Grünen tritt Co-Parteichefin Annalena Baerbock an (und nicht der frühere Favorit Robert Habeck). Sie ist mit 40 Jahren die jüngste Kanzlerkandidatin aller Zeiten.
Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Wahl aus?
Die erste größere Auswirkung ist bereits in einem neuen Gesetz verewigt. Bisher verlangte das Wahlrecht, dass Kandidaten, die für die Wahl aufgestellt werden sollten, bei ihrer Nominierung anwesend waren. Meist geschah das auf Parteitagen. Mit einer im Herbst 2020 verabschiedeten Wahlrechtsreform ist es nun in künftigen Pandemien oder Notsituationen auch möglich, die Aufstellung per Briefwahl oder digital mit anschließender, verbindlicher Briefwahl durchzuführen.
Womit wir beim zweiten Punkt wären, der sich dieses Jahr wohl ändert. Ähnlich wie in den USA wird hierzulande damit gerechnet, dass wegen des Coronavirus deutlich mehr Menschen ihre Stimme per Briefwahl abgeben werden. Das sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel im Februar.
Das zeigte sich bereits bei den Landtagswahlen in NRW, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Man wolle so vorbereitet sein, sagte Thiel, dass noch am Wahlabend oder spätestens am Morgen danach ein amtliches Endergebnis feststeht.
Wie oft wird gewählt?
Grundsätzlich wird über den Bundestag alle vier Jahre abgestimmt. Wird das Parlament aufgelöst oder befindet sich das Land zum Beispiel im Krieg (Verteidigungsfall), kann eine Legislaturperiode auch kürzer oder länger ausfallen. Die letzte Bundestagswahl fand am 24. September 2017 statt, als Angela Merkel für eine vierte Amtszeit wiedergewählt wurde.
Wer ist wahlberechtigt?
Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes von Februar sind in diesem Jahr rund 60,4 Millionen Menschen in Deutschland wahlberechtigt - 31,2 Millionen Frauen und 29,2 Millionen Männer. 2017 waren es noch etwas mehr, nämlich 61,69 Millionen Menschen.
Grundsätzlich darf jeder volljährige deutsche Staatsbürger wählen, der seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz fest in Deutschland hat und der nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, zum Beispiel weil er oder sie wegen Straftaten verurteilt wurde. Dieselben Regeln gelten für im Ausland lebende Deutsche (bis auf die Aufenthaltsfrist).
Wie können Wähler ihre Stimme abgeben?
Alle Wähler erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung. Auf der steht das Wahllokal samt Adresse, wo der oder die Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben kann. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Menschen, die auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen sind, können beantragen, in einem anderen Wahllokal als dem zugewiesenen zu wählen. Jeder Wähler kann sich außerdem für die Briefwahl entscheiden. Die muss beantragt werden (Schreiben in der Wahlbenachrichtigung enthalten) und die Stimme spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Ist der Brief nicht vor 18 Uhr am Wahltag angekommen und gezählt, ist die Stimme ungültig.
Was bedeuten die Erst- und die Zweitstimme?
Mit der Erststimme wählen Bürger den Kandidaten einer Partei oder einen nominierten Parteilosen aus ihrem Wahlkreis. So zieht aus jedem der 299 Wahlkreise der Kandidat mit den meisten Stimmen direkt in den Bundestag ein, das ganze Land ist also vertreten. So wird die eine Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.
Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Vereinfacht gesagt: Erreicht eine Partei hier einen bestimmten Wert oberhalb von 5 Prozent, steht ihr auch dieser Anteil an allen Sitzen im Parlament zu. Die Zweitstimmen sind auch die, die in den Hochrechnungen am Wahlabend verwendet werden.
Die Zweitstimme wird außerdem nicht für einen einzelnen Kandidaten abgegeben, sondern für eine Partei und ihre Landesliste. Die bestimmt, welche Abgeordneten eine Partei für ein Bundesland in den Bundestag schicken will. Hier gilt: Wer weiter oben steht, kommt früher rein.
Jeder Wähler kann beide Stimmen Kandidaten derselben Partei geben, oder die Stimmen auf mehrere Parteien und Kandidaten verteilen. Es darf pro Stimme aber nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel gemacht werden.
Was passiert mit ungültigen Stimmen?
Wahlzettel, auf denen mehr als zwei Kreuze gesetzt wurden, leer oder auf andere Art falsch ausgefüllt sind (bemalt, durchgestrichen etc.), sind ungültig. Sie werden im Wahlergebnis gesondert aufgeführt und auch bei der Berechnung der Wahlbeteiligung berücksichtigt.
Wann steht das Wahlergebnis fest?
Die ersten Hochrechnungen des Wahlergebnisses gibt es bereits mit Schließung der Wahllokale gegen 18 Uhr am Wahlabend. Sie stammen aus anonymen Befragungen von Wählern direkt nach der Stimmabgabe. Gültig aber ist das sogenannte vorläufige amtliche Endergebnis, das in der Regel noch in der Wahlnacht, spätestens aber am Morgen nach der Wahl feststeht, wenn alle Stimmen ausgezählt sind.
Warum hat der Bundestag aktuell 709 statt 598 Sitze?
Das liegt an sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten. Erringt eine Partei mehr Direktmandate (Erststimme) als ihr prozentual laut Zweitstimme Sitze im Parlament zustehen, bezeichnet man diese als Überhangmandate. Jeder direkt gewählte Kandidat zieht nämlich in jedem Fall in den Bundestag ein.
Die anderen Parteien erhalten dann ebenfalls zusätzliche Sitze im Parlament, sogenannte Ausgleichsmandate. Deren Zahl richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die anderen Parteien erhalten haben. So bleibt die Sitzverteilung prozentual gleich. Aktuell gibt es 46 Überhang- und 65 Ausgleichsmandate.
Mit der jüngsten Wahlrechtsreform sollen aber künftig pro Partei bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden. Das soll die Abgeordnetenzahl (und Kosten für den Steuerzahler) reduzieren. Kritiker befürchten jedoch, dass das Parlament bis auf 800 Abgeordnete anwachsen könnte.
Wie wird die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler gewählt?
Auch wenn sie oder er nach der Bundestagswahl bestimmt wird: nicht direkt vom Volk. Der Kanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Dafür braucht er die absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der Abgeordnetenstimmen.
Bekommt er diese nicht, dürfen zwei Wochen lang beliebig viele Abstimmungen durchgeführt werden. Erst danach kann ein Bundeskanzler auch mit relativer Mehrheit gewählt werden. Bisher wurde allerdings noch jeder Bundeskanzler im ersten Wahlgang gewählt.
Zunächst muss die Partei oder die Parteien mit der absoluten Mehrheit der Stimmen aber eine Koalition bilden. Steht diese fest, wählen die Abgeordneten die Kanzlerin oder den Kanzler. Und erst dann werden auch die Ministerposten festgelegt.
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