Betreuung im Lockdown

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Trotz Ferienende: Kinderkrankentage können noch nicht genommen werden

Wann das neue Gesetz beschlossen wird, ist unklar. Womöglich aber erst am Ende des Monats - und damit nach derzeitigem Stand zum Ende des Lockdowns.

Die Frage der Kinderbetreuung stellt viele berufstätige Eltern während des Lockdowns vor ein Problem. | © Symbolbild: Pixabay

Jemima Wittig
10.01.2021 | 10.01.2021, 10:12

Bielefeld. Auch einen Tag vor dem Start des Distanzunterrichts in Nordrhein-Westfalen herrscht noch immer Unklarheit darüber, wie und ab wann Eltern die zusätzlichen Kinderkrankentage nehmen können. Was feststeht: Jetzt zum Schulstart gilt das neue Gesetz noch nicht. Wann es beschlossen wird, ist unklar. Wie das Ärzteblatt berichtet, könnte es sogar erst Ende Januar soweit sein - und damit nach derzeitigem Stand zum Ende des Lockdowns. Die Zeitschrift bezieht sich auf den SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Rolf Mützenich, der zur zeitlichen Einordnung die erste parlamenta­rische Lesung in der „kommenden Woche" sowie den Abschluss des Gesetzes in der folgenden Sitzungswoche nannte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am 5. Januar vereinbart, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr auf 20 zu verdoppeln, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Eltern sollen die Krankentage ausdrücklich auch nehmen können, wenn ihre Kinder nicht krank sind, sondern wegen eingeschränkten Schul- und Kitabetriebs zu Hause bleiben müssen.

Stamp hatte Eltern in NRW gebeten, die Tage schon jetzt nach den Ferien zu nehmen

Eine gute Idee, fand am Mittwoch auch Familienminister Joachim Stamp (FDP) und bat die Eltern in NRW in einer Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen mit Schul- und Kitaöffnungen während des Lockdowns - und damit vorerst bis zum Monatsende - diese Tage in Anspruch zu nehmen, damit die Kinder nicht in die Notfallbetreuung müssen, sondern mit ihren Eltern zuhause bleiben können. Auf Anfrage von nw.de bestätigte am Samstag der Sprecher des Gesundheitsministeriums in Berlin, dass es derzeit noch keine gesetzliche Regelung dafür gibt. "Aktuell gilt die alte Regelung zum Kinderkrankengeld", sagte Sebastian Gülde. Damit können Eltern die zusätzlichen Tage jetzt aber noch gar nicht, wie von Stamp angeregt, in Anspruch nehmen. Denn, so erklärte es erst Ende der vergangenen Woche Kinderarztsprecher Marcus Heidemann gegenüber nw.de, „die Kinderarztpraxen können für gesunde Kinder keine Kinderkrankenbescheinigung ausstellen".

Doch genau dafür sind die Tage ja gedacht. "Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind", bestätigt Gülde. "Dafür muss das SGBV (Anmerkung der Redaktion: das Sozialgesetzbuch mit den Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung) geändert werden." Man sei in Abstimmung mit den anderen Ressorts und werde "zeitnah eine gesetzliche Regelung vorlegen".

Eltern müssen sich weiter gedulden

Viele praktische Fragen sind noch offen, etwa über welche Bescheinigung die Kinderkrankentage abgewickelt werden, wenn es gar nicht um eine echte Krankschreibung geht oder ob privatversicherte Eltern auch einen Anspruch bekommen. Oder auch, wer die Tage bezahlt. Sebastian Gülde rechnet mit Kosten um die 540 Millionen Euro. "Angesichts der Belastung der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Pandemie müssen wir dabei auf der zugesagten Steuerfinanzierung dieses zusätzlichen Kinderkrankengeldes bestehen", sagt er.

Ein konkretes Datum, wann die neue Regelung gilt, nennt er nicht. Eltern, die auf Informationen zur konkreten Ausgestaltung der neuen Kinderkrankentageregelung wegen geschlossener Schulen und Kitas warten, müssen sich also weiter gedulden.