Gladenbach

20-jähriger falscher Lebensmittelkontrolleur prüft Döner-Imbisse

Der Mann wirkte laut Polizei "äußerst professionell"

Vier Imbisse hat ein Mann als vermeintlicher Kontrolleur geprüft. | © picture alliance / imageBROKER

29.11.2019 | 29.11.2019, 15:12

Gladenbach. Ein junger Mann hat sich laut Polizei Marburg-Biedenkopf am Dienstag als Lebensmittelkontrolleur ausgegeben und mehrere Döner-Imbisse kontrolliert. Er trug einen weißen Kittel und hatte Messgeräte dabei - doch sein Schwindel fliegt auf.

Der 20-Jährige ging ab den Mittagsstunden insgesamt in vier Läden in Gladenbach, stellte sich als Lebensmittelkontrolleur vor und fing dann an, die Hygiene zu prüfen. In einem Fall habe er sich nach Informationen der Polizei auch ausdrücklich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vorgestellt. Wie die Polizei weiter mitteilt, schritt der 20-Jährige "sehr professionell" zur Tat und ließ sich das Kontrollergebnis sogar schriftlich bestätigen.  Eine Angestellte wurde trotz der geschickten Vorgehensweise misstrauisch. Sie rief bei der zuständigen Behörde in Marburg an.

Kein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes

Es stellte sich heraus, dass der Mann dort nicht angestellt war. Die Polizei wurde verständigt. Beamte trafen den Betrüger am Nachmittag im Rahmen der Fahndung in einem Döner-Imbiss an. Sie stellten seine Personalien fest. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Motivlage dauern an. Der Verdächtige habe sich ähnlich bereits vor Tagen im Lahn-Dill-Kreis verhalten. Die Polizei in Dillenburg berichtete am 21. November darüber.

Der Pressesprecher der Kreisverwaltung, Stephan Schienbein, weist darauf hin, dass die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Marburg-Biedenkopf keine privaten Personen beauftragt. Zudem melden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung ihre Kontrollen grundsätzlich nicht an. Sie weisen sich mit einem Dienstausweis mit Lichtbild im Scheckkartenformat aus. Zum Ende der Kontrolle erstellen sie einen Bericht, den der betroffene Gastwirt quittieren muss. Werden Mängel festgestellt, folgt eine kostenpflichtige Nachkontrolle, die von der Behörde angekündigt werden muss.

Explizit sind nur die Nachkontrollen kostenpflichtig. Sie werden vom Landkreis in Rechnung gestellt. Gaststättenbesitzer, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kontrolle haben, können sich telefonisch an den zuständigen Fachdienst der Kreisverwaltung wenden, unter der Rufnummer 06421 405-6601.