Berlin (dpa/epd). Eine fraktionsübergreifende Abgeordneten-Gruppe im Bundestag hat einen Vorstoß für Neuregelungen zur Sterbehilfe gestartet. "Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf es nicht nur auf dem Papier geben", sagte die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr am Freitag in Berlin bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs. Dazu gehöre auch, Zugang zu entsprechenden Medikamenten zu ermöglichen, was allerdings mit Schutzkonzepten zu flankieren sei. Im Zentrum stehe der freie Wille des Einzelnen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten Anfang vergangenen Jahres ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte.
Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf - aber auch mit Regulierungsmöglichkeit wie Beratungspflichten oder Wartefristen.
Die Gruppe will um Unterstützung werben
Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach betonte, dazu gehörten als ein "Sicherheitsnetz" staatlich organisierte Beratungsstellen, damit Suizidhilfe etwa nicht für psychisch Kranke in Frage komme. Aus seiner Sicht sollten auch Minderjährige ausgeschlossen sein. Nötig sei Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die Linke-Abgeordnete Petra Sitte sagte, es gehe um ein öffentlich finanziertes Beratungsangebot, man solle dafür nicht Mitglied eines Sterbehilfevereins werden müssen.
Die Gruppe will um Unterstützung bei weiteren Abgeordneten werben und strebt eine offene Debatte im Plenum sowie eine Regelung noch vor der Bundestagswahl im Herbst an. Lauterbach sagte, es gehe bei dem Thema um eine freie Gewissensentscheidung jedes Abgeordneten.
Das Verbot zur Suizid-Beihilfe wurde 2020 aufgehoben
Der Entwurf der überparteilichen Gruppe sieht den Aufbau eines staatlichen Beratungssystems vor. Vor der Abgabe eines todbringendes Medikament durch Ärzte soll die Beratung Pflicht sein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26. Februar 2020 das bis dahin geltende Verbot organisierter - sogenannter geschäftsmäßiger - Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst nach seiner Ansicht auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Damit scheiterte der Versuch der Politik, die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen zu unterbinden.
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