Paderborn. Nach dem Bekanntwerden von Sexismus-Vorwürfen beziehen Stadt und Padersprinter nun ausführlich Stellung. Die Überschrift der gemeinsamen Pressemittelung des Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Dreier, der Geschäftsführung des Padersprinters und der Kraftverkehrsgesellschaft Paderborn (KVP) heißt "Keine Versäumnisse beim Padersprinter und der KVP".
Wie berichtet, fand am Dienstagnachmittag eine Aufsichtsratssitzung des Padersprinters und der KVP statt. Darin habe die Geschäftsführung den Aufsichtsrat über die vor dem Arbeitsgericht Paderborn anhängige Klage einer Arbeitnehmerin gegen die KVP auf Entschädigung und Schadensersatz informiert. Der KVP wird in der Klage vorgeworfen, die Klägerin habe sich über sexuelle und rassistische Belästigungen beschwert und die Unternehmensleitung sei in diesem Zusammenhang ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen.
Die Zweite Kammer des Arbeitsgerichts Paderborn unter dem Vorsitz von Sandra Wullenkord hat die Entschädigungsklage der Arbeitnehmerin gegen die KVP abgewiesen. "Wullenkord führte hierzu aus, dass es unstreitig weder eine sexuelle noch eine rassistische Belästigung durch die KVP selbst als Arbeitgeber gegeben habe. Und auch ein der KVP zurechenbares Verhalten eines Mitarbeiters liege nicht vor. Ein Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch komme aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Paderborn.
Betriebsklima sei nicht von Mobbing geprägt
Zugleich verurteilte das Arbeitsgericht die KVP zur Entfernung der an die Arbeitnehmerin erteilten Abmahnung aus der Personalakte. Diese sei aus formalen Gründen unwirksam. "Eine Bewertung des von der Arbeitnehmerin vorgeworfenen Fehlverhaltens – eine wahrheitswidrige Behauptung im Kontext mit den Belästigungsvorwürfen – beinhaltet das Urteil nicht", so das gemeinsame Statement.
Die öffentliche Darstellung des Falls im Vorfeld des Gerichtsverfahrens habe den Schluss zugelassen, bei der KVP herrsche ein von Diskriminierung und Mobbing geprägtes Betriebsklima. Das sei nachweislich nicht der Fall. Ebenso sei behauptet worden, die Geschäftsführung der KVP habe schon sehr früh von konkreten Vorfällen Kenntnis gehabt und diese bewusst ignoriert. In der Pressemitteilung heißt es dazu: "Dies entspricht ebenso wenig den Fakten, denn erst Ende Juli 2022 brachte die Klägerin ihre Vorwürfe zur Sprache."
Vorgebrachte Vorwürfe von Diskriminierung jeglicher Art am Arbeitsplatz würden ernst genommen, sorgsam geprüft und wo nötig konsequent geahndet werden. Die Prävention solcher Vorkommnisse genieße einen besonders hohen Stellenwert. Dementsprechend sei auch in diesem Fall umgehend reagiert worden, nachdem konkrete Hinweise vorgelegen hätten.
Seit vielen Jahren Gleichstellungsbeauftragte
Die KVP und der Padersprinter stellen klar, dass jedwede Art der Belästigung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) abgelehnt und verfolgt werde. Obwohl rechtlich dazu nicht verpflichtet, gebe es bei der KVP bereits seit vielen Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte. Alle Mitarbeitenden würden zur Einhaltung des AGG geschult und angehalten.
Dem Betriebsrat liege der Entwurf einer Betriebsvereinbarung zur Vermeidung und zum Umgang mit Belästigungen im Sinne des AGG vor. Nach Abschluss dieser Betriebsvereinbarung werde zusätzlich zur Gleichstellungsbeauftragten auch noch eigens eine Beschwerdestelle für Verstöße gegen das AGG eingerichtet, die auch externe Unterstützung hinzuziehen könne.
Die Prävention und Unterbindung von Diskriminierung bedeute eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch am Arbeitsplatz eine sehr große Rolle spielen müsse, aber nicht dort alleine gelöst werden könne. Die KVP werde dazu ihre Prozesse und Strukturen ständig hinterfragen und insbesondere die Unternehmens- und Kommunikationskultur analysieren und weiterentwickeln, heißt es in der Stellungnahme. Die nächste Aufsichtsratssitzung der Kommunalbetriebe, zu denen der Padersprinter gehört, findet am Freitag, 26. Mai, statt.