Arbeitsgericht

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Nach Sexismus-Vorwürfen: Padersprinter muss Abmahnung zurücknehmen

Eine Busfahrerin klagt den Kommunalbetrieb an. Das Arbeitsgericht lehnt die Forderung nach einer Entschädigung ab, doch die Abmahnung wegen "Störung des Betriebsfriedens" muss zurückgenommen werden.

Mitarbeitende und ehemalige Beschäftigte erheben gegenüber dem Padersprinter schwere Vorwürfe. | © Niklas Tüns (Archivfoto)

Mareike Gröneweg
24.04.2023 | 25.04.2023, 10:37
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