Paderborn. Der Erzbischöfliche Stuhl zu Paderborn wird die Tradition des „Paderborner Studienfonds“ im Bereich der Bildung sichern und weiterführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Auflösung des bisher staatlichen Sondervermögens ist in der vergangenen Woche vom Düsseldorfer Landtag in zweiter Lesung verabschiedet worden.
Zum wesentlichen Bestand des „Paderborner Studienfonds“ gehören in Paderborn die Universitäts- und Marktkirche sowie die von der Theologischen Fakultät und vom städtischen Gymnasium Theodorianum genutzten Gebäudeteile des ehemaligen Jesuiten-Kollegs. Änderungen für die beiden renommierten Bildungseinrichtungen und ihren Betrieb ergeben sich durch die neu geordneten Verhältnisse in der Praxis ebenso wenig wie für die Nutzung der alten Jesuitenkirche.
Mit der auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgten Auflösung des „Paderborner Studienfonds“ werden dessen verbliebene Vermögensbestandteile vom Staat auf den Erzbischöflichen Stuhl übergehen. Damit verbunden sein wird die Übernahme von zukünftigen Verbindlichkeiten von „erheblichem Aufwand“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Vorgesehen ist, dass die Gebäude und die mit ihnen verbundenen Erhaltungskosten der kirchlichen Stiftung „Bischof Imad“ im Erzbischöflichen Stuhl zugeordnet werden, deren Stiftungszweck die Förderung und Erhaltung kirchlicher Immobilien ist.
Zum endgültigen Vollzug der Vereinbarung bedarf es noch eines diplomatischen Notenwechsels zwischen dem Heiligen Stuhl und der nordrhein-westfälischen Landesregierung, der in Kürze erfolgen soll. „Die wertvolle Tradition des Paderborner Studienfonds wollen wir sichern und weiterführen“, sagt Generalvikar Alfons Hardt.
Dabei handele es sich um einen weiteren kirchlichen Beitrag im Bereich der Kultur und Bildung am Standort Paderborn. Das Engagement solle „der Gesellschaft zugutekommen“. Außerdem sei die jetzt getroffene Vereinbarung „ein wichtiger Schritt zur weiteren Entflechtung des Verhältnisses von Staat und Kirche im Vermögensbereich“, betont Generalvikar Hardt.
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