Paderborn/Salzkotten. Damit Patientinnen und Patienten, die an Weihnachten im Krankenhaus sein müssen, dort an den Feiertagen nicht allein sind, lockern die St.-Vincenz-Kliniken Salzkotten und Paderborn vorübergehend das bestehende Besuchsverbot. Auch das Brüderkrankenhaus und das St. Johannisstift ändern über die Weihnachtstage die bestehenden Regeln.
St.-Vincenz-Kliniken
Krankenbesuche sind ab Freitag, 24. Dezember, ab dem ersten Aufenthaltstag möglich – sofern die besuchende Person vorab vom Patienten namentlich benannt wurde. „An Weihnachten soll im Krankenhaus niemand allein sein müssen“, betont Geschäftsführerin Sr. Bernadette M. Putz stellvertretend für die gesamte Krankenhausleitung.
Die Besuche können für maximal eine Stunde pro Tag in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen. Unerlässlich ist, dass maximal zwei verschiedene Personen zuvor vom Patienten als Besucher bei der Anmeldung hinterlegt wurden. Für die Besucher gilt auch weiterhin die 3G-Regel. Ein eventuell erforderlicher Test muss in einem öffentlichen Testzentrum durchgeführt werden und darf höchstens 24 Stunden alt sein.
Während des gesamten Besuchs ist von allen Beteiligten durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen – gerade auch ohne Unterbrechung im Patientenzimmer. Die Verantwortlichen appellieren an die Besucher, die gesamte Besuchszeit auszunutzen und nicht alle um 14 Uhr zu kommen. Nur so lassen sich lange Wartezeiten bei der Besucherregistrierung vermeiden.
St. Johannisstift
Wie das Krankenhaus mitteilt, dürfen Patienten vom 24. bis zum 26. Dezember unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer im Krankenhaus von einer Person besucht werden. Die Besuche sind im Zeitraum zwischen 14 und 18 Uhr für eine Stunde möglich. Die besuchende Person ist vorher vom Patienten zu benennen. Es gelten die 3G-Regeln.
Brüderkrankenhaus
Um für Patientinnen und Patienten, die während der Feiertage im Krankenhaus sein müssen, den Aufenthalt angenehmer zu machen und Begegnungen mit den engsten Angehörigen zu ermöglichen, werden die Besuchsregelungen im Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn vorübergehend gelockert: An Heiligabend sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag dürfen Patienten bereits ab dem ersten Tag ihres stationären Aufenthaltes Besuch empfangen. Eigentlich ist aufgrund der angespannten Pandemiesituation ein Besuch erst ab dem sechsten Tag des Krankenhausaufenthaltes möglich.
„Weihnachten ist das Fest, in dem das Zusammensein mit der Familie traditionell eine große Rolle spielt. Deshalb freuen wir uns, dass wir allen unseren Patienten mit dieser vorübergehenden Sonderregelung das Empfangen von Besuchern ermöglichen können“, erklärt der Hausobere Christoph Robrecht.
Patienten dürfen pro Tag in der Zeit zwischen 14 und 18 Uhr Besuch von einer Person bekommen. Dabei gilt die 3G-Regelung: Nicht immunisierte Besucher müssen einen aktuellen negativen Antigen-Test einer offiziellen Stelle mitbringen. Alle Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen.