Paderborn. Mit der in NRW eingeführten „Inzidenzstufe 0" gehen viele Lockerungen für Kreise und kreisfreie Städte einher, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen: Kontaktbeschränkungen und das Einhalten des Mindestabstands zu anderen Personen werden lediglich empfohlen, sind nicht mehr verpflichtend. Diese Regelungen gelten jedoch nicht für die St. Vincenz-Kliniken. "Dort haben die erprobten Hygienemaßnahmen und Besucherbeschränkungen oberste Priorität", heißt es in einer Pressemitteilung.
„Angesichts der landesweiten niedrigen Inzidenzzahlen kehrt in viele Bereiche ein Stück Normalität ein. Doch wir können uns in keinem Fall mit dem Einzelhandel oder der Gastronomie vergleichen. Wir als Krankenhaus müssen auch weiter sehr achtsam sein und halten uns strikt an die empfohlenen Schutzmaßnahmen des Gesundheitsamtes und des Robert-Koch-Institutes", betont Lutz Mahlke, Vertreter des Ärztlichen Direktors der St. Vincenz-Kliniken.
Dazu zähle auch die eingeschränkte Besucherregelung, für die das Krankenhaus derzeit viel Kritik einstecken müsse. Jürgen Thau, kaufmännischer Geschäftsführer der St. Vincenz-Kliniken bittet um Verständnis: „Wir müssen alle Besucher einzeln erfassen, die Körpertemperatur überprüfen und die Nachweise der Impfung, Genesung oder Schnelltests kontrollieren, oder die Besucher selber testen. Für uns sind dies unerlässliche Maßnahmen, um ein unbemerktes Einschleusen des Corona-Virus in unser Krankenhaus zu verhindern. Schon ein einziger unbemerkter Fall könnte bei uns zu großen Problemen führen."
Es gebe nur wenige Kapazitäten, um die Schnelltests bei Besuchern vor Ort im Krankenhaus selbst durchzuführen. "Zu der Wartezeit bis man mit dem Test an der Reihe ist, kommt die Wartezeit, bis das Ergebnis vorliegt hinzu", erklärt Ralf Diermann, stellvertretender Pflegedirektor. Wer sich schon vorher in einem Testzentrum testen lasse, könne die Wartezeit bis zum Krankenbesuch somit erheblich verkürzen.
INFORMATION
Die Besucherregelungen im Überblick:
Die Besuchszeit liegt in allen Betriebsstätten der St. Vincenz-Kliniken zwischen 14 und 18 Uhr
Ein Besucher darf pro Tag einen Patienten besuchen. Der Besucher darf im Laufe des Aufenthaltes wechseln: Jedoch besteht eine Beschränkung auf maximal 2 Personen pro Patient pro Krankenhausaufenthalt.
Den Besuchern wird nur Zutritt gewährt, wenn eines der „3G" erfüllt ist:
- ein Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest eines offiziellen Testzentrums (max. 24 Stunden alt) ist mitzubringen bzw. es muss im Krankenhaus ein Test erfolgen oder
- vollständiger Impfschutz besteht (Impfausweis oder amtliches Dokument nötig) oder
- ein Genesenen-Nachweis vorliegt
Ausnahmen von den Besuchszeiten bestehen bei Besuchern von Patienten in kritischem Gesundheitszustand, Vätern, die ihre Partnerin während der Geburt begleiten und Eltern, deren Kinder in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin versorgt werden. Die „3G"-Regel gilt hier ebenfalls.