Kreis Paderborn

Besuchsverbot in Paderborner Krankenhäusern wird aufgehoben

Ab Montag, 7. Juni, können Patienten, die stationär behandelt werden, wieder Besuch bekommen. Einschränkungen gibt es trotzdem.

Die Besuchsregeln in den Paderborner Krankenhäusern können angesichts sinkender Corona-Inzidenzen gelockert werden. | © Pexels (Symbolfoto)

04.06.2021 | 04.06.2021, 13:23

Kreis Paderborn. Patienten, die in den Paderborner Krankenhäusern stationär behandelt werden, dürfen ab Montag, 7. Juni, wieder eingeschränkt Besuch empfangen. Die Regelungen gelten für das Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn, das Evangelische Krankenhaus St. Johannisstift, das MZG Bad Lippspringe sowie das St. Vincenz-Krankenhaus, die Frauen- und Kinderklinik St. Louise und das St. Josefs-Krankenhaus Salzkotten. Das gaben die Häuser in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt.

„Wir freuen uns, dass wir im Zuge der Lockerungen nun auch in den Krankenhäusern wieder schrittweise und zunächst vorsichtig Besuche zulassen und so für unsere Patienten und ihre Angehörigen die Situation angenehmer gestalten können", sagt Christoph Robrecht, Hausoberer im Brüderkrankenhaus St. Josef.

In allen Häusern gelten Besuchsbeschränkungen, um die Sicherheit von Patienten, Mitarbeitenden und Besuchern zu gewährleisten. Die Besuchszeit ist täglich auf 14 bis 18 Uhr beschränkt. Innerhalb dieser Zeit darf ein Patient einen Besucher empfangen. Während des gesamten Aufenthaltes sind nur zwei Angehörige als Besucher zulässig.

Das ist für Besucher nun zu beachten

„Besucher müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind, eine Covid-Infektion überstanden haben oder ein aktuelles negatives Testergebnis eines offiziellen Testzentrums vorlegen", sagt Josef Düllings, Hauptgeschäftsführer der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH.

Achim Schäfer, Geschäftsführer des Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe (MZG), appelliert an die Besucher: „Bitte desinfizieren Sie sich bei Betreten der Häuser die Hände und achten Sie überall – auch am Patientenbett – darauf, die Abstandsregeln einzuhalten. Bitte tragen Sie auch während der gesamten Dauer des Aufenthaltes einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, besser noch eine FFP2-Maske. Bei Erkältungssymptomen sollten Sie auf einen Besuch verzichten."

An den Eingängen wird die Körpertemperatur gemessen und auf die Einhaltung der Maskenpflicht geachtet. Die Besucher sollen am Empfang eine Erklärung ausfüllen, um Besuchszeitpunkt und Kontaktdaten zu hinterlassen und so im Falle eines Infektionsgeschehens eine Rückverfolgung zu ermöglichen. Der Zutritt in die Krankenhäuser ist nur über den jeweiligen Haupteingang möglich. Die Cafeterien bleiben weiterhin geschlossen und auch Veranstaltungen finden bis auf Weiteres nicht statt.

Ute Panske, Geschäftsführerin des St. Johannisstifts, erläutert, dass das Besuchsverbot wieder in Kraft treten werde, sollte es zu einem erneuten Anstieg der Inzidenzen über 50 kommen.