Kreis Paderborn. Mit sofortiger Wirkung erlassen die Krankenhäuser im Kreis Paderborn ein absolutes Besuchsverbot für Patienten, um Patienten und Mitarbeiter vor der Ausbreitung des Coronavirus zu schützen. Die Regelung gelte ab Dienstag, teilen die Krankenhäuser in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.
Betroffen sind das Brüderkrankenhaus St. Josef, das St. Johannisstift, die Frauen- und Kinderklinik St. Louise, das MZG Bad Lippspringe und das St. Vincenz-Krankenhaus Paderborn – sowie das St. Josefs-Krankenhaus in Salzkotten. DAs Besuchsverbot gilt auch für die LWL-Klinik Paderborn – sowohl für die Erwachsenenpsychiatrie als auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie der LWL-Klinik Marsberg am Standort Paderborn.
Vor weniger als einer Woche hatten die Krankenhäuser die Besuchszeiten bereits drastisch eingeschränkt, so dass nur noch ein Besucher pro Patient am Tag erlaubt war. Angesichts der weiter steigenden Zahl der Corona-Fälle werden die Maßnahmen nun verschärft. „Wir folgen damit den behördlichen, dringenden Empfehlungen zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden", betont Siegfried Rörig, Kaufmännischer Direktor des Brüderkrankenhauses St. Josef.
Ausnahmen für Patienten in kritischem Zustand
Haupt- und Nebeneingange aller Krankenhäuser seien mit sofortiger Wirkung für Besucher gesperrt. „Ausnahmen bestehen lediglich bei Besuchern von Patienten in kritischem Gesundheitszustand, bei jugendlichen Patienten unter 16 Jahren sowie werdenden Vätern, die ihre Partnerin unter der Geburt begleiten", ergänzt Dr. Josef Düllings, Hauptgeschäftsführer der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH.
Dringende notwendige Angehörigengespräche seien telefonisch durchzuführen oder nach vorheriger Terminabsprache außerhalb der Patientenbereiche, so Ute Panske, Geschäftsführerin des St. Johannisstift.
Darüber hinaus schränken alle Krankenhäuser zeitnah sogenannte elektive Eingriffe ein, das heißt Behandlungen, die medizinisch nicht zwingend zeitnah erforderlich sind. Hierzu würden derzeit Details ausgearbeitet, die die Krankenhäuser schnellstmöglich veröffentlichen. Betroffene Patienten würden selbstverständlich persönlich informiert, heißt es in der Pressemitteilung.
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