Paderborn. Seit Juni 2019 sind Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr erlaubt und vor einem Jahr startete der erste gewerbliche Anbieter von Miet-E-Scootern in Paderborn. Seitdem flitzen die meist mintgrünen Elektroroller durch die Stadt und sind fester Bestandteil des Verkehrsgeschehens. Für die Polizei Anlass, schon mal ein Fazit zu ziehen.
In der Paderstadt seien nicht nur die 250 Roller der Firma Tier unterwegs, die am 13. Dezember die ersten Leihfahrzeuge auf die Straßen schickte. „Mittlerweile verleihen in Paderborn weitere Dienstleister die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge", heißt es in der Pressemitteilung. „Darüber hinaus steigt die Nutzung privat angeschaffter E-Scooter. Nicht nur Pendler fahren sie in den Morgen- und Abendstunden. Auch in der Freizeit oder im touristischen Bereich kommt der Elektroroller immer öfter zum Einsatz und erfreut sich wachsender Beliebtheit."
Doch die Polizei warnt: E-Scooter seien keine Spielzeuge, sondern richtige Kraftfahrzeuge, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell werden. „Ihr Führen ist verkehrsrechtlich dem Führen des eigenen Pkws oder Motorrads gleichzusetzen. Sämtliche Verkehrsregeln gelten auch für Elektrorollerfahrer." Das Handling der E-Roller sei schwieriger und gefährlicher, als es zunächst scheine. Daher komme es auch zu Verkehrsunfällen und verkehrsrechtlichen Verstößen.
13 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrorollern
Laut Paderborner Polizei ereigneten sich von Juni 2019 bis Ende November 2020 insgesamt 13 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrorollern. Dabei wurden zehn Personen leicht, eine schwer verletzt. In neun dieser Fälle zog sich der Rollerfahrer selbst Blessuren zu, in zwei Fällen verletzte sich ein am Unfall beteiligter Radfahrer. 77 Prozent der Unfälle wurden durch die Fahrer der Roller verursacht. Unter den registrierten Verkehrsunfällen waren sechs Alleinunfälle, vier Unfälle mit Fußgängern sowie drei Unfälle mit Radfahrenden.
„Leider ist auch der festgestellte Alkohol- oder sogar Drogenkonsum vor Fahrtantritt zum Teil beachtlich und scheint für einige Nutzer selbstverständlich zu sein. Die Kreispolizeibehörde Paderborn stellte bis Ende November mehr als 50 Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln fest", so die Pressemitteilung. „Man benötigt zwar keinen Führerschein, aber es gelten dieselben Promilleregeln mit sämtlichen Konsequenzen, wie Anzeige und Führerscheinentzug."
Nicht zuletzt würden geliehene Roller oft rücksichtslos abgestellt und blockierten Geh- und Radwege. Das könne zu schwerwiegenden Unfällen führen. „Aber auch das Befahren von verbotenen Verkehrsflächen, das Fahren zu zweit oder ein fehlender Versicherungsschutz fallen bei den Kontrollen immer wieder auf. Zudem werden auch E-Scooter genutzt, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind", so die Polizei. Verstöße würden konsequent geahndet oder zur Anzeige gebracht.