Kreis Paderborn

Im Kreis Paderborn müssen 230.000 Führerscheine umgetauscht werden

Die EU-Karte ist fälschungssicherer und 15 Jahre gültig. Ein Etappenmodell regelt den Umtausch bei persönlichem Erscheinen bis 2033. Für den Umtausch wird eine Gebühr fällig.

Bis 2033 müssen die alten Führerscheine stufenweise umgetauscht werden. | © Kreis Paderborn

19.09.2020 | 19.09.2020, 18:27

Kreis Paderborn. Ab dem 19. Januar 2013 erhielten alle Prüflinge den neuen EU-Führerschein. Für 43 Millionen Bürger in Deutschland steht der Umtausch an. Die Bundesregierung hat ein Stufenmodell erlassen, das regelt, welche Führerscheine in verschiedenen Etappen bis 2033 umgetauscht werden müssen. In Deutschland sind zurzeit drei Arten von Führerscheinen zulässig: die alten Papierführerscheine, Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, sowie die neuen EU-Führerscheine. EU-weit zeigt sich ein noch viel bunteres Bild, teilt der Kreis Paderborn in einer Presseinformation mit..

Mit der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie wird dieser Wirrwarr vereinheitlicht. Ab 2033 ist nur noch der neue EU-Führerschein, der die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt, gültig. Er muss alle 15 Jahre erneuert werden. Dabei wird auch das Foto aktualisiert und der Name kontrolliert, der sich gegebenenfalls verändert hat. Insgesamt erhofft sich der Gesetzgeber ein erhöhtes Maß an Sicherheit für Bürger und Behörden.

Jährlich 22.000 Anträge zusätzlich

Im Kreis Paderborn müssen 230.000 Dokumente umgetauscht werden. Für das Straßenverkehrsamt, das sich in Paderborn an der Talle 7 befindet, bedeutet das einen durchschnittlichen Zuwachs von 22.000 Anträgen pro Jahr, zusätzlich zu den durchschnittlich 11.500 regulären Anträgen. „Angesichts dieser Verdreifachung begrüßen wir das Stufenmodell, das die Wartezeiten so gering wie möglich hält", erklärt Markus Keßler, Leiter der Führerscheinstelle in der Mitteilung.

Zunächst werden bis 2025 alle alten Papierführerscheine umgetauscht. Danach folgen die Kartenführerscheine. Als erste müssen die Führerscheininhaber, die noch einen alten Papierführerschein besitzen und zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, den Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Dafür haben sie bis zum 19. Januar 2022 Zeit. Mit Ablauf dieser Frist ist der Führerschein ungültig. Eine genaue Übersicht der Fristen und Umtauschstufen ist auf der Internetseite des Kreises Paderborn zu finden.

Umtausch auf Antrag

Wer einen Führerschein umtauschen will, muss einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Der Umtausch kostet 29 Euro pro Dokument. Um den neuen Führerschein zu erhalten, ist es zwingend nötig einmal, entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung des neuen Führerscheins, persönlich beim Straßenverkehrsamt vorzusprechen und sich dabei mit einem gültigen Ausweispapier auszuweisen. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann entweder persönlich im Straßenverkehrsamt oder per Post eingereicht werden.

Wer den Antrag persönlich einreichen will, kann unter www.kreis-paderborn.de/termin-stvaeinen Termin buchen. Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Der neue Führerschein wird dann nach Hause geschickt. Wer kürzere Wege wünscht, kann den Antrag auf der Internetseite des Kreises Paderborn herunterladen (www.kreis-paderborn.de/fs-umtausch) und mit biometrischem Passbild und einer Unterschrift auf weißem Papier versenden. Die Adresse lautet: Kreis Paderborn, Straßenverkehrsamt – Führerscheinstelle, An der Talle 7, 33102 Paderborn. An einer digitalen Antragslösung arbeitet der Kreis Paderborn derzeit mit Hochdruck.

INFORMATION


Die Umtauschfristen


Für die Fahrerlaubnisinhaber der alten Papierführerscheine richten sich die Umtauschzeiten nach dem Geburtsjahr. So gelten vor 1953 der 19. Januar 2033, von 1953 bis 1958 der 19. Januar 2022, von 1959 bis 1964 der 19. Januar 2023, von 1965 bis 1970 der 19. Januar 2024 sowie ab 1971 der 19. Januar 2025.

Die Umtauschzeiten für Kartenführerscheine richten sich nach dem Ausstellungsjahr. So gelten von 1999 bis 2001 der 19. Januar 2026, von 2002 bis 2004 der 19. Januar 2027, von 2005 bis 2007 der 19. Januar 2028, für 2008 der 19. Januar 2029, für 2009 der 19. Januar 2030, für 2010 der 19. Januar 2031, für 2011 der 19. Januar 2032 sowie von 2012 bis zum 18. Januar 2013 der 19. Januar 2033.