Kreis Paderborn. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ab 1971 geboren sind und noch einen alten Papierführerschein besitzen, sollten auf Rat des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn jetzt aktiv werden: Ab dem 19. Januar 2025 verliert dieser Führerschein seine Gültigkeit. Wer noch nicht auf den EU-Kartenführerschein umgestellt hat, muss den Umtausch bald vornehmen, um weiterhin einen gültigen Nachweis der Fahrerlaubnis zu besitzen.
Der Kreis Paderborn empfiehlt, den Antrag möglichst noch im laufenden November zu stellen, da die Bundesdruckerei mit längeren Bearbeitungszeiten rechnet. Wer des Kreises Paderborn den Antrag nicht rechtzeitig einreicht, riskiert ab dem 19. Januar 2025 einVerwarngeld bei Kontrollen.
Das Straßenverkehrsamt hat bereits die meisten betroffenen Bürgerinnen und Bürger angeschrieben. Auf der Homepage gibt es alle Informationen zu den benötigten Antragsunterlagen. Betroffene können den Umtausch Öffentlichkeitsarbeit digital oder persönlich vor Ort beantragen. Dafür bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, im Vorfeld online einen Termin zu buchen.
Die Umtauschgebühr beträgt rund 30 Euro. Im kommenden Jahr beginnt der Umtausch der Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind. Die Frist für den Umtausch dieser Führerscheine läuft dann im Januar 2026 aus.