Strafen drohen

Frist endet am Sonntag: Wer jetzt noch schnell seinen Führerschein umtauschen muss

Viele Autofahrer müssen bis zum 19. Januar ihren Führerschein abgeben und sich den fälschungssicheren Nachfolger besorgen. Doch nun ist Wochenende - was nun?

Alte Führerscheine, ob grau oder rosa, müssen zum Stichtag 19. Januar 2025 umgetauscht werden. Sonst droht bei einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld. | © Oliver Krato

Moritz Trinsch
18.01.2025 | 18.01.2025, 11:57

Kreis Herford. Theoretisch ist noch ein bisschen Zeit, praktisch eigentlich nicht mehr. Bis Sonntag, 19. Januar, müssen Besitzer eines grauen, rosafarbenen oder DDR-Papierführerscheins der Geburtenjahrgänge 1971 bis 1998 ihren Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben.

Betroffen sind all jene, deren Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Nach Angaben des Kreises hat das bereits auch schon ein Großteil der betroffenen Autofahrer getan. Alle aber wohl noch nicht.

Das Problem: Nun ist Wochenende und die zuständige Führerscheinstelle öffnet erst wieder am Montag, 20. Januar. Darf ich also nun kein Auto mehr fahren, wenn ich die Frist verpasst habe?

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Autofahrern mit "alten Lappen" droht Verwarngeld

Jein. Der Führerschein wird zwar ungültig, die Fahrerlaubnis erlischt damit aber nicht. Trotzdem gilt: Wer bei einer Kontrolle mit einem „alten Lappen" erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

Und mit dem Ablauf der Frist beginnt direkt die Nächste. Denn bis 2033 sollen alle Papierführerscheine aus dem Verkehr gezogen werden. Auch EU-Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden und kein Ablaufdatum besitzen, müssen umgetauscht werden.

Diese Autofahrer müssen bald handeln

Folgende Autofahrer sind betroffen:

  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis Januar 2026
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis Januar 2027
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis Januar 2028
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum 2008: Umtauschfrist bis Januar 2029
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum 2009: Umtauschfrist bis Januar 2030
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum 2010: Umtauschfrist bis Januar 2031
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum 2011: Umtauschfrist bis Januar 2032
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis Januar 2033

Kreis Herford bitte um Online-Anmeldungen

Die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes im Kreis Herford hat von Montag bis Dienstag zwischen 7.30 bis 12.30 Uhr sowie von 13 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 12.45 Uhr sowie 13.30 bis 18 Uhr geöffnet.

Der Kreis Herford bittet darum, für den Umtausch des Führerscheins vorab online einen Termin unter www.kreis-herford.de/fuehrerscheinumtausch zu vereinbaren, um Verzögerungen im Betriebsablauf zu vermeiden.