Paderborn

Als Paderborn eine "Busen-Affäre" hatte

Freizügiger Angriff auf die Badeordnung

Leser fragen, die NW erklärt. | © NW

10.10.2017 | 10.10.2017, 10:00

Paderborn. Das Rolandsbad ist in Paderborn ein Dauerthema. Der Rechtsstreit um die Renovierung des Freibades zieht sich seit Jahren hin und ist eine staubtrockene juristische Angelegenheit. Deshalb soll an dieser Stelle an eine Begebenheit aus dem Rolandsbad erinnert werden, die auch einen humoristischen Aspekt aufweist. Und die im Sommer 1990 für bundesweites Aufsehen sorgte.

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"Blanker Busen im Bad regt Stadtoberinspektor auf", titelte eine überregionale Zeitung und griff damit die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Rolandsbad-Schwimmmeister auf. Der hatte sich nicht zuständig gefühlt, als sich ein anderer städtischer Bediensteter an einem schönen Hochsommertag als Badegast vom bloßen Busen einer weiblichen Besucherin belästigt fühlte. Tatsächlich war das Ablegen eines Bikini-Oberteils laut Badeordnung verboten.

So ging die Dienstaufsichtsbeschwerde auch an den damaligen Stadtdirektor, der sie aber ebenfalls nicht behandelte. Der Beigeordnete Dieter Bartha machte sich auf den Vorfall sogar seinen eigenen Reim. "Der arme Beamte, durch Feminismus verletzt, wird sehr heftigen Schmähungen ausgesetzt. Saubermann und beamteter Anachronist - bei dem Mann wird der moderne Zeitgeist vermisst. Auch wird natürlich der Verdacht formuliert, dass sowas nur in der Stadt P. passiert", äußerte Bartha auch die Befürchtung, dass diese "Busen-Affäre" dem Ruf der Paderstadt nicht unbedingt förderlich sei. Und behielt recht. Denn selbst nachdem der Stadtoberinspektor die Beschwerde zurückgenommen hatte, griffen viele Medien das dankbare Thema genüsslich auf.