Hövelhof. „Nicht alles, was ungehörig ist, ist strafbar", erklärt Christoph Zielke von der Staatsanwaltschaft Paderborn. Der Fall, dass drei Männer zwei junge Hövelhoferinnen (20 und 21 Jahre alt) im April während einer Nachtbusfahrt von Paderborn nach Hövelhof gegen ihren Willen fotografiert haben sollen, fällt wohl unter die erste Kategorie.
„Fotografieren allein ist nicht strafbar", betont Zielke. Es gebe zwar den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, wie der Oberstaatsanwalt ausführt. Unter den Begriff des geschützten Bereichs fielen aber zum Beispiel Umkleidekabinen. Keine Nachtbusse.
Bei den drei Männern handelt es sich wohl um italienische Staatsbürger und Bekannte des Busfahrers, wie die Polizei Paderborn mitteilt. Bereits kurz nach dem Vorfall sollen sie in ihr Heimatland zurückgekehrt sein. Die Identität der Männer habe nicht festgestellt werden können, so Ulrich Krawinkel, Pressesprecher der Polizei. Veröffentlicht seien die Bilder, die die Hövelhoferinnen zeigen, wohl nicht worden.
Ein Verfahren ist also nur gegen den Busfahrer, der die jungen Frauen zeitweilig nicht aus dem Bus gelassen haben soll, geführt worden. Dieses ist jüngst gegen die Zahlung von zweimal 100 Euro eingestellt worden.
Die Nachtbuslinie gehört zum Netz des Bielefelder Unternehmens go.on. Der Fahrer ist aber über ein Subunternehmen angestellt. Seit die Vorwürfe der Frauen öffentlich wurden, war der Mann freigestellt. Go.on teilte nun auf NW-Nachfrage mit „dass das gegenüber unserem Subunternehmer ausgesprochene Einsatzverbot auf allen go.on–Linien für den betroffenen Fahrer nicht wieder aufgehoben wird".