Delbrück-Westenholz. In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz besteht der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Rund 7.400 Puten müssen vorsorglich getötet werden, teilt der Kreis Paderborn in einer Presseinfo mit.
Die Tiere im Seuchenbestand müssen nach geltendem EU-Recht bereits bei einem deutlichen klinischen Verdacht getötet werden. Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft und das Kreisveterinäramt träfen zurzeit alle Vorbereitungen für Tötung und Entsorgung der Tiere in dem Seuchenbestand.
Zum Einsatz kommt laut Pressemitteilung die in solchen Fällen übliche Methode der Begasung mit Kohlendioxid. Danach würden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Für solche Fälle sei eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse vorgesehen.
Verendete Tiere gefunden
Der Geflügelhalter hatte nach Angaben der Kreisverwaltung in seinem Putenbestand verendete Tiere gefunden und seinen Hoftierarzt eingeschaltet. Erste Schnelltests fielen positiv aus. Die Veterinäre des Kreises Paderborn untersuchten den Bestand und nahmen Proben, die an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt OWL gesandt wurden. Von dort gehen die Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Amtlich festgestellt ist ein Ausbruch erst dann, wenn der Geflügelpesterreger durch das Referenzlabor des FLI labordiagnostisch bestätigt ist. Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen hat die Vorgehensweise mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz abgestimmt.
Die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Elisabeth Altfeld, bittet die Geflügelhalter, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten. Sollten sie Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als zwei Prozent pro Tag – solle sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden.
Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen
Verdachtsfälle auf Geflügelpest können per E-Mail an veterinaeramt@kreis-paderborn.de gemeldet werden. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, unter Tel. (0 29 55) 7 67 60.
Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sollen laut Kreisverwaltung alle Geflügelhalter überprüfen, ob sie in diesem Jahr die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Insbesondere auch Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe, sollten demnach ihre Bestände umgehend, falls noch nicht geschehen, der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt melden, um in einem Seuchenfall finanziell entschädigt zu werden. Tierbestände können per E-Mail (tierzahlen@kreis-paderborn.de) an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen gemeldet werden.
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Die hoch ansteckende Viruserkrankung befällt grundsätzlich Geflügel und andere Vögel. In der Öffentlichkeit spricht man seit dem Auftreten des Erregers H5N1 in Asien von der „Vogelgrippe".
315.000 Tiere vorsorglich getötet
Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierische Schädlinge, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden. Die meisten, wenn nicht alle Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.
Im Kreis Paderborn war die Geflügelpest zuletzt fünf Mal im April und Mai dieses Jahres im Lichtenauer und Delbrücker Raum ausgebrochen. Das FLI hatte die hoch ansteckende Form, das Influenza Virus A, Subtyp H5N8, nachgewiesen. Insgesamt 315.000 Tiere mussten vorsorglich getötet werden.