Mehrere verendete Tiere

Verdacht auf Geflügelpest bei toten Wildgänsen in Bad Driburger Stadtpark

Hoch ansteckendes Virus: Was Geflügelhalter im Kreis Höxter nun wissen und beachten müssen.

In Bad Driburg sind offenbar Wildgänse an der Geflügelpest verendet. | © Dpa

24.02.2025 | 24.02.2025, 17:39

Bad Driburg. Im Stadtpark Bad Driburg wurden am vergangenen Wochenende mehrere verendete Wildgänse gefunden. Bei den Tieren wurde laut Kreisverwaltung Höxter der Erreger der Geflügelpest – das sogenannte das Aviäre Influenzavirus – nachgewiesen. Das ergab eine Untersuchung des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Detmold. „Der Befund muss noch vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und Nationalen Referenzlabor zur Tierseuchenbekämpfung, abschließend bestätigt werden“, erläutert der Kreis Höxter das weitere Vorgehen.

Der Veterinärdienst des Kreises Höxter ruft jedoch bereits jetzt alle Geflügelhalter im Kreis Höxter dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen und konsequent umzusetzen. „Das Ziel muss sein, Kontakte von Geflügel in Tierhaltungen und Wildvögeln zu verhindern“, sagt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Jens Tschachtschal.

Derzeit sei der Vogelzug in vollem Gange. „Das begünstigt die Ausbreitung. Wir müssen mit weiteren Fällen auch hier in der Region rechnen“, erklärt Tschachtschal. „Auch am Möhnesee im Kreis Soest wurde der Erreger vor wenigen Tagen bei einer verendeten Wildgans nachgewiesen. Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf gehaltene Vögel wird vom Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, aktuell als hoch eingestuft.“

Futter, Wasser und Einstreu können Geflügelpest-Virus übertragen

Um ein Überspringen des Erregers von Wildvögeln auf Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern, müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, eine Einschleppung zu verhindern. Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Geflügeltieren.

Bei Wildgänsen, die im Bad Driburger Stadtpark verendeten, wurde die Geflügelpest nachgewiesen. - © picture alliance / blickwinkel/W. Layer
Bei Wildgänsen, die im Bad Driburger Stadtpark verendeten, wurde die Geflügelpest nachgewiesen. | © picture alliance / blickwinkel/W. Layer

Haus- und Nutzgeflügel dürfen deshalb nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. „Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es wird empfohlen, Geflügelställe nur mit sauberen Schuhen zu betreten und sehr sorgsam alle Hygieneregeln einzuhalten“, rät der Kreis Höxter.

Mensch durch Geflügelpest nicht gefährdet

Auch wenn keine unmittelbare Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht, sollten verendete Vögel generell nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben und mit Handschuhen angefasst werden, mahnt die Kreisverwaltung.

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Eine Stallpflicht gibt es noch nicht, aber: „Wir empfehlen Geflügelhaltern in der aktuellen Situation bis auf Weiteres eine freiwillige Aufstallung des Geflügels. Ob eine verbindliche Stallpflicht notwendig ist, wird vom Fortgang des Geschehens abhängen“, erklärt Tschachtschal.

Tote Wasser- und Greifvögel müssen gemeldet werden

„Treten plötzlich erhöhte Verluste bei den Tieren auf, ist ein Tierarzt hinzuziehen, um eine mögliche Geflügelpestinfektion auszuschließen“, betont der Leiter des Veterinäramtes. Zugleich erinnert er an die gesetzliche Anzeigepflicht, falls Erkrankungen im Tierbestand auftreten. Auch muss jeder Geflügelhalter seine Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW melden, die die Informationen an das zuständige Veterinäramt weitergibt. Ein Merkblatt für Geflügelhalter auf der Internetseite des Kreises Höxter fasst hier die wesentlichen Informationen zusammen.

Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel findet, sollte dies bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden, damit in Absprache mit dem Veterinärdienst des Kreises nötigenfalls Untersuchungen zum Ausschluss einer möglichen Infektion veranlasst werden können.