Kreis Paderborn

Neuer Verdachtsfall von Geflügelpest: 155.000 Junghennen werden getötet

Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft und das Kreisveterinäramt haben am Freitag um 10 Uhr mit der Tötung durch Begasung mit Kohlendioxid begonnen.

Tiere im Seuchenbestand müssen nach der Geflügelpestverordnung bereits bei einem deutlichen klinischen Verdacht getötet werden. | © Pixabay (Symbolfoto)

09.04.2021 | 09.04.2021, 14:12

Kreis Paderborn. In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz, der im aktuellen Sperrbezirk liegt, besteht der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. 155.000 Junghennen müssen am Freitag getötet werden, teilt der Kreis Paderborn mit. Die amtliche Feststellung des Ausbruches durch das Friedrich-Löffler-Institut wird für Samstag erwartet. Dann werde das Veterinäramt mit einer Allgemeinverfügung einen neuen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet erlassen.

Tiere im Seuchenbestand müssen nach der Geflügelpestverordnung bereits bei einem deutlichen klinischen Verdacht getötet werden. Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft und das Kreisveterinäramt haben am Freitag um 10 Uhr mit der Tötung durch Begasung mit Kohlendioxid begonnen. Danach werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Der betroffene Landwirt erhält eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.

"Das kalte Wetter begünstigt die Verbreitung dieser Virusinfektion. Daher gilt weiterhin höchstes Risiko und alle Landwirte und Hobbyhalter sind aufgerufen, ihre Tiere genau zu beobachten und sind verpflichtet, auffällige Krankheits- und Todeshäufungen dem Veterinäramt zu melden", erklärt Elisabeth Altfeld, Leiterin des Kreisveterinäramtes. Da der neue Ausbruch in großer Nähe zu einem früheren Ausbruchsgeschehen liegt, wird sich das Beobachtungsgebiet nach der amtlichen Feststellung nicht wesentlich ändern. Der Sperrbezirk wird sich hingegen vergrößern und damit gelten für etwa 20 Geflügelhaltungen, die dann neu ins Sperrgebiet fallen, strengere Regeln. Für alle Geflügelhaltungen im gesamten Kreisgebiet gilt weiterhin strenge Aufstallpflicht.

Der vierte Fall im Kreis Paderborn

Für den Kreis Paderborn ist es in diesem Frühjahr der vierte Fall: Am 3. März war in einer Hobby-Haltung in Lichtenau-Henglarn die hoch ansteckende Form der Geflügelpest (Influenza Virus A Subtyp H5N8) bestätigt worden. Hier mussten 50 Tiere vorsorglich getötet werden. Für dieses Ausbruchsgeschehen konnten die Restriktionszonen bereits aufgehoben werden. Am 21. März wurde der amtliche Verdacht eines Ausbruchs in einer Geflügelhaltung in Delbrück-Westenholz festgestellt. 30.000 Junghennen der betroffenen Haltung mussten getötet werden. Einen Tag später mussten weitere 100.000 Junghennen in einem Kontaktbetrieb getötet werden. Am 2. April wurde ein Ausbruch in Delbrück-Hagen amtlich festgestellt, am Rande des damaligen Sperrgebiets. 30.000 Masthähnchen mussten getötet werden und ein neuer Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden erlassen.

Das Veterinäramt hat ein Infotelefon eingerichtet, dass allgemeine Fragen zur Geflügelpest beantwortet. Es ist unter der Telefonnummer 05251 308 3939 von Montag bis Freitag 9 bis16 Uhr zu erreichen. Weitere Informationen zur Geflügelpest sowie wichtige Formulare für Geflügelhalter sind unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest abrufbar.