Kreis Gütersloh

Geflügelpest-Sperrgebiet ab Samstag aufgehoben - Stallpflicht bleibt bestehen

In einem Entenmastbetrieb in Versmold war die Geflügelpest ausgebrochen - 20.000 Tiere mussten getötet werden. Nun hebt der Kreis Gütersloh die Tierseuchenverfügung auf.

20.000 Tiere mussten jüngst wegen des Verdachts auf Geflügelpest im Kreis Gütersloh getötet werden. | © Symbolfoto/Pixabay

01.04.2021 | 01.04.2021, 16:02

Kreis Gütersloh. Der Kreis Gütersloh hat per Amtsblatt die Aufhebung der Tierseuchenverfügung angekündigt, die nach einem Ausbruch von Geflügelpest in Versmold dort erlassen wurde. Sperr- und Beobachtungsgebiet sowie alle damit verbundenen Beschränkungen sind damit ab Samstag, 3. April, außer Kraft.

Die Restriktionen in den Gebieten waren am 4. März erlassen worden, nachdem es in einem Entenmastbetrieb zu einem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (H5N8) gekommen war. Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass die Beschränkungen im Bereich um Beelen (Kreis Warendorf) und Delbrück (Kreis Paderborn) davon unberührt bleiben.