Kreis Paderborn. In einem weiteren Geflügelzuchtbetrieb im Sperrbezirk rund um den Ausbruchshof in Delbrück-Westenholz müssen rund 100.000 Junghennen getötet werden. Zuvor hatte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit am Montag den Ausbruch der hoch ansteckenden Geflügelpest in einem Geflügelzuchtbetrieb in Delbrück-Westenholz bestätigt.
Da die Tierseuche hoch ansteckend ist und beide Höfe Kontakt zueinander hatten, hat das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die Tötung angeordnet, teilte die Behörde am Dienstagnachmittag mit. Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft und das Kreisveterinäramt haben demnach alle Vorbereitungen abgeschlossen. Bis zum Abend dürften die Tiere entsorgt und alle Ställe gereinigt und desinfiziert sein, schreibt der Kreis in einer Pressemitteilung. Bereits Anfang der Woche mussten 30.000 Junghennen getötet werden.
"Nichts rein, nichts raus"
In dem ab dem 22. März eingerichteten Sperrbezirk sowie Beobachtungsgebiet gelten nahezu identische Auflagen. So dürfen weder Fleisch, Tiere oder Eier transportiert werden, nach dem Prinzip "nichts rein, nichts raus". Ausnahmen sind unter strengen Auflagen im Beobachtungsgebiet möglich. Die Betriebe werden gebeten, sich in diesen Fällen direkt mit den Veterinären in Verbindung zu setzen.
Im Sperrbezirk auf dem Gebiet des Kreises Paderborn sind insgesamt 109 Geflügelbetriebe registriert, von denen 14 mehr als 10.000 Tiere, 13 zwischen 5.000 und unter 10.000, 5 zwischen 1.000 und unter 5.000 sowie 4 zwischen 350 und unter 1.000 Tieren halten. Insgesamt befinden sich in den Betrieben im Sperrbezirk rund 648.000 Stück Geflügel.
Im Beobachtungsgebiet sind 435 Geflügelzuchtbetriebe registriert, von denen 5 mehr als 50.000 Tiere, 29 zwischen 10.000 und unter 50.000 Tieren, 16 zwischen 5000 und unter 10000 Tieren, 15 zwischen 1000 und unter 5000 Tiere halten. Insgesamt befinden sich im Beobachtungsgebiet rund 1.13 Millionen Stück Geflügel.
Tierhalter sollen sich melden
"Wir bitten noch einmal alle Tierhalter, uns ihre Bestände anzuzeigen. Alles Geflügel muss angezeigt werden. Das gilt auch für Hobbyhalter. "Alle Tierhalter, die das noch nicht gemacht haben, sollten das schnellstmöglich nachholen", betont Elisabeth Altfeld, Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Nur so können sie bei einem Ausbruch der Tierseuche finanziell entschädigt werden. Eine Aufstallpflicht gilt nicht nur für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet. Alles Geflügel muss in den Stall: Diese Maßnahme gilt bis auf Weiteres im gesamten Kreisgebiet, um eine Weiterverbreitung der hoch ansteckenden Tierseuche zu verhindern.
Der Kreis Paderborn hat eine Sonderseite mit Informationen erstellt. Dort ist auch das Formular für die Meldung von Tierbeständen eingestellt. Liegt mein Hof im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet? Auf den Sonderseiten ist auch eine interaktive Karte zu finden. Hier kann man die eigene Anschrift eingeben und erhält auf einen Klick die Antwort.