Kreis Paderborn/Lichtenau. Nach mehreren Einzelnachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln am Niederrhein gibt es nun auch einen Verdachtsfall im Kreis Paderborn. Betroffen ist eine Hobbyhaltung mit rund 50 Tieren verschiedener Geflügelarten in Lichtenau-Henglarn. Sie mussten alle getötet werden.
Nachdem am Montag die Meldung eines Verdachts durch eine Tierarztpraxis beim Veterinäramt des Kreises Paderborn eingegangen war , wurde der Tierbestand vor Ort von Veterinären des Kreises untersucht und Proben genommen. Diese wurden im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) untersucht und der Verdacht auf Vorliegen des Erregers H5 bestätigt, teilte der Kreis am Dienstag mit. Die formale Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) stehe noch aus.
„Das Virus ist hoch ansteckend und für Hühner und Puten meist tödlich. Eine Weiterverbreitung in andere Geflügelbestände zu verhindern, ist daher unser oberstes Ziel", erklärt Elisabeth Altfeld, leitende Veterinärin des Kreises Paderborn. Die Geflügelpestverordnung schreibt daher bei einem amtlichen Verdachtsfall die Tötung des gesamten Geflügelbestandes des betroffenen Halters vor. Die Tötung der rund 50 Tiere erfolgte am Dienstag durch die Veterinäre des Kreises Paderborn. Die Tiere wurden den Angaben zufolge tierschutzgerecht eingeschläfert, zudem wurden weitere Proben entnommen.
Im Nachbarkreis Gütersloh ist ein Mast-Enten-Betrieb betroffen, in dem derzeit über 20.000 Tiere gehalten werden. Der komplette Bestand wurde der Mitteilung zufolge getötet, da die Tiere bereits massive Symptome aufwiesen.
Das muss jetzt beachtet werden
Für den gesamten Kreis Paderborn gilt ab sofort eine Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen.
„Die Seuche könnte über Kontakt mit Wildvögel in die Hobbyhaltung eingetragen worden sein. Nach unseren bisherigen Ermittlungen bestand im Ansteckungszeitraum kein Kontakt zu anderen Geflügelhaltungen. Trotzdem ist
jetzt von Haltern oberste Vorsicht geboten", betont Veterinärin Altfeld.
Zur Vermeidung der Einschleppung sind alle Halter aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden, per E-Mail an veterinaeramt@kreis-paderborn.de.
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung.