Büren-Steinhausen. Schon seit Jahren fordern Anlieger der Autobahn 44 in Steinhausen einen Lärmschutz. Passiert ist aber noch nichts. Im Sommer 2020 gab es, nachdem sich Bürgermeister Burkhard Schwuchow an den Landesbetrieb Straßen NRW gewandt hatte, zumindest die Mitteilung, dass es dort sehr wohl eine Lärmproblematik gebe, aber Steinhausen kein Anrecht auf Lärmschutz habe, da es sich um eine alte Autobahn handele. Zumindest wurde da auch angekündigt, dass die Betonfahrbahndecke gegen einen lärmmindernden Fahrbahnbelag ausgetauscht werde – das passiert aktuell.
Jetzt hat die Freie Wähler Bürgerinitiative (FBI) bei der zuständigen Autobahn GmbH nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist. Auf die schriftliche Anfrage der FBI bestätigte die Autobahn GmbH, dass beim letzten Behördentermin zur A44 – an dem Vertreter von Kreis Paderborn, Stadt Büren, Polizei und Feuerwehr teilnahmen – der Lärmschutz ausdrücklich kein Gesprächsthema gewesen sei.
Lesen Sie auch: A44-Anschlussstelle Büren wird für Fahrbahnsanierung über Monate gesperrt
„Dass Lärmschutzmaßnahmen bei einem solchen Termin nicht einmal angesprochen werden, obwohl der Leidensdruck der Anwohner bekannt ist, zeigt, wie wenig Gewicht die Lebensqualität der betroffenen Menschen derzeit hat“, kritisiert Beate Reynolds, Kandidatin der FBI im Wahlbezirk 25 Steinhausen, in einer Stellungnahme.
Anwohner in Steinhausen berichten seit Jahren über erhebliche Lärmbelastungen
An der betroffenen Autobahnstrecke zwischen Geseke und Wünnenberg/Haaren laufen derzeit umfangreiche Sanierungsarbeiten – darunter Fahrbahnerneuerung, Brückensanierung und neue Verkehrsführung. „Doch aktive Lärmschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Dabei berichten Anwohner in Steinhausen bereits seit Jahren über erhebliche Lärmbelastungen – sowohl tagsüber als auch nachts“, so Reynolds. Die Lokalpolitikerin verweist auch auf die Ergebnisse der Lärmkartierung von 2022. Diese zeigten entlang stark befahrener Autobahnen wie der A44 deutlich steigende Belastungswerte auch im Kreis Paderborn.
Lesen Sie auch: So geht’s weiter mit dem Lärmschutz an der A 44
Die Autobahn GmbH verweise aber auf fehlende gesetzliche Verpflichtungen, da es sich um eine Sanierung und keinen Neubau handele – damit greife keine Lärmvorsorge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. „Lärmschutz darf nicht nur eine Frage gesetzlicher Mindestgrenzen sein, sondern muss sich am realen Schutzbedarf der Menschen orientieren. Wenn Bürgeranliegen wie dieses nicht einmal auf die Tagesordnung kommen, läuft etwas gewaltig schief – und das muss sich ändern“, so Beate Reynolds.
Die FBI im Kreis Paderborn fordert in ihrer Stellungnahme daher eine sofortige Prüfung von Lärmsanierungsmaßnahmen für den Abschnitt bei Steinhausen, die Einsicht in das Protokoll des Behördentermins sowie eine konkrete Bürgerbeteiligung im Rahmen der kommunalen Lärmaktionsplanung im Kreis Paderborn.