Borchen-Etteln. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden darf der Windkraftanlagenbetreiber Westfalenwind in Etteln vier Windräder bauen und mit Betriebseinschränkungen nutzen. Dieses Urteil gegen die vorherige Entscheidung des Kreises Paderborn verdeutlicht aus Sicht des Ettelner Ortsvorstehers Ulrich Ahle „einmal mehr die Ohnmacht der Kommunen in ihrem Versuch eines geordneten Ausbaus der Windkraft".
„In meiner Rolle als Ortsvorsteher kann ich alle politisch Verantwortlichen nur auffordern, verlässliche Rahmenbedingungen für die Windkraftplanung vor Ort zu schaffen", schreibt Ahle in einer Pressemitteilung. Dies beginne auf Bundesebene, wo die Inkraftsetzung der 1.000-Meter-Abstandsregelung erneut verschoben wurde. Die nordrhein-westfälische Landesregierung gehe mit ihrem Ansatz von 1.500 Metern einen Schritt weiter, müsse aber auch noch einen Weg finden, dies in gültiges Recht zu überführen.
"Borchen hat bereits einen Beitrag geleistet"
„In unserem Dorf Etteln leben wir in dem Spannungsfeld von Befürwortern und Gegnern eines weiteren Ausbaus der Windkraftnutzung", erklärt Ahle. Unbestritten sei, dass Borchen bereits einen deutlichen Beitrag zur Energiewende geleistet habe. Für viele Ettelner – Ahle spricht von mehr als 80 Prozent – sei die Schmerzgrenze der zumutbaren Belastung durch die bereits in Betrieb befindlichen Anlagen bereits überschritten.
Ahle könne es den Landeigentümern nicht verdenken, bestehende Möglichkeiten zur weiteren Ertragssteigerung auszuschöpfen. Wo dies möglich sei, sollte es durch die kommunalen Räte, basierend auf klaren rechtlichen Grundlagen, festgelegt werden können.
Für den Investor möge es laut Ahle weiterhin interessant sein, wenn Bürger die Stillstandszeiten über die EEG-Umlage finanzierten. „Und sicherlich wird sich nach Bau und Inbetriebnahme solcher Windkraftanlagen ein Gutachter finden lassen, der feststellt, dass es in dem Gebiet überhaupt keine Rotmilane und Baumfalken mehr gibt, da sie durch die Baumaßnahmen vertrieben worden sind." Warum seien dann noch die Betriebsbeschränkungen aufrechtzuerhalten?