Kreis Paderborn/Kreis Höxter. Gutes Wetter lockt vermehrt Spaziergänger und Erholungssuchende in die Wälder der Region. Doch seit einiger Zeit treffen Fußgänger immer wieder auf Motocrossfahrer, wie die Paderborner Polizei und das Regionalforstamt Hochstift in einer gemeinsamen Pressemitteilung berichten. Der Wald werde dabei als Rennstrecke genutzt, in den allermeisten Fällen sei dies allerdings verboten und ohne Sondererlaubnis illegal.
Besonders an Wochenenden würde Geländemaschinen per Autoanhänger in Richtung Wald transportiert oder die Kradfahrer führen mit ihren Maschinen direkt dort hin. Auf Parkplätzen oder am Straßenrand würden die Cross-Maschinen dann abgeladen und die Kennzeichen abgeschraubt oder hochgebogen, sodass eine Identifizierung auf diesem Wege nicht möglich ist. Dann gehe es los über die Wege, aber auch quer durch Wald und Flur. Gruppen von drei bis vier Fahrern seien wiederholt im Bereich der Eggevorberge im Naturschutzgebiet Egge-Nord zwischen Bad Lippspringe, Altenbeken und Kempen-Feldrom unterwegs gewesen.
Dass Spaziergänger statt Ruhe zu finden durch Lärm gestört worden seien, sei noch das kleinste Übel, heißt es von den Behörden. Vielfach und schnell komme es auf den Wanderwegen zu unvorhersehbaren Situationen. Fußgänger erschrecken sich und müssten ausweichen. Die Gefahr, dass sich Personen verletzen könnten, sei nicht zu unterschätzen. Sogar lebensgefährliche Situationen könnten vorkommen, etwa auf Wegen, wo Reiter unterwegs seien. Deren Pferde könnten unkontrollierbar reagieren und durchgehen, eine Gefahr auch für die Tiere.
Erhebliche Störung für Natur und Wildtiere in den Hochstift-Wäldern
Erheblich durch die Motocrossfahrten gestört werden außerdem die Natur und Wildtiere. In den gesetzlich geschützten Lebensräumen seltener Arten komme es durch die Fahrten zu Zerstörungen, etwa wenn die Crossmaschinen tiefe Furchen in den Waldboden reißen. Außerdem werden Wildtiere in ihren Ruhezonen aufgeschreckt.
Polizei und Forstamt weisen darauf hin, dass die verbotenen Motocross-Fahrten zu erheblichen Bußgeldern zur Folge haben können. Laut Landesnaturschutzgesetz NRW könnten diese bis zu 25.000 Euro betragen. Abhängig von der Situation kommen Verstöße gegen das Landesforstgesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz sowie verkehrsrechtliche Verstöße hinzu. Bei nachweisbaren Schäden an Pflanzen, Zäunen oder anderen Gegenständen des Eigentümers oder Pächters des Waldes können zudem Schadensersatzforderungen auf die Fahrer zukommen.
Da die Identifizierung der Fahrer nur schwer möglich sei, da sie Helme trügen und die Maschinen ohne oder mit unkenntlich gemachten Nummernschildern unterwegs seien, hoffen Polizei und das Regionalforstamt Hochstift auf Mithilfe durch Waldbesucher und Anwohner. So könnten Beobachtungen zu Kennzeichen von Transportfahrzeugen oder Anhängern, auf denen die Crossmaschinen mitgeführt werden, hilfreich sein.
Polizei Paderborn und Forstamt bitten um Hinweise
Hinweise zu Motocross-Aktivitäten in Waldgebieten nehmen die Polizei Paderborn unter Tel. (05251) 3060 oder den Notruf 110 und zu den Bürozeiten das zuständige Regionalforstamt in Bad Driburg unter Tel. (05259) 98650 entgegen.