Bad Oeynhausen

Vergleich gescheitert

Nordumgehung: Bundesverkehrsministerium weist Vorschlag des Gerichts zu Grundstückskauf zurück

29.06.2011 | 04.02.2015, 12:12

Bad oeynhausen. Aus der  Traum des Verwaltungsrichters auf eine gütliche Einigung. In dem Streit zwischen Straßen NRW und dem Bad Oeynhausener Unternehmer Jochen Theilemann um ein Grundstück, das dem Bau der Nordumgehung in Eidinghausen im Wege steht, ist der am 7. Juni vor dem Verwaltungsgericht Minden ausgehandelte Kompromiss gescheitert. "Das Bundesverkehrsministerium hat uns gebeten, den Vergleich zu widerrufen", bestätigte Bernd Löchter, Sprecher der Straßen NRW-Zentrale in Gelsenkirchen, gestern der NW.

"Der Bundesverkehrsminister kann die Wirtschaftlichkeit des Vergleichs nicht erkennen", sagte Löchter. Mit Schreiben vom 27. Juni - einen Tag vor Ablauf der Widerrufsfrist - teilte Straßen NRW diese Entscheidung dem Verwaltungsgericht in Minden mit. "Das enttäuscht mich sehr", sagte Unternehmer Jochen Theilemann dazu. "Ich habe dem Vergleich nicht widersprochen." Er hänge wirtschaftlich "völlig in der Luft", sagte Theilemann. Genauso unsicher ist es nun aber auch, wie es mit dem Bau der Nordumgehung weitergeht.

Denn Theilemann besitzt in Eidinghausen ein Grundstück samt Lagerhalle, das in die Trasse der Nordumgehung ragt (die NW berichtete). Für Grundstück und Halle, eine betriebliche Zwischenlösung sowie für Verfahrenskosten wollte Theilemann entschädigt werden. Zwei Millionen Euro hat der Unternehmer dafür bereits erhalten. Doch Theilemann macht weitere Ansprüche geltend.

Nach jahrelangem juristischen Streit beschäftigte sich am 7. Juni das Verwaltungsgericht Minden mit Theilemanns Klage. Verwaltungsrichter Rolf-Lutz Weidemann stellte aber das Klageverfahren zurück und suchte nach einem Kompromiss. Sein Vergleichsvorschlag: 645.000 Euro sollte der Unternehmer noch bekommen.

Genau die Summe, auf die Hans-Jochen Baier von der Detmolder Bezirksregierung, die für Enteignungen und Entschädigungen zuständig ist, bereits im Februar gekommen war.

Der Landesbetrieb Straßen NRW stimmte dem Vorschlag zu - aber unter Vorbehalt. "Voraussetzung ist, dass das Bundesverkehrsministerium zustimmt", hatte Regierungsdirektor Friedrich Grote von Straßen NRW Gelsenkirchen erklärt, der den Landesbetrieb bei dem Verfahren vertrat. Und der Minister in Berlin stimmte nicht zu.

Dass Straßen NRW von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, bedeutet: Nun wird Theilemanns Klage in Minden verhandelt. "Meine sämtlichen unternehmerischen Entscheidungen liegen damit weiter auf Eis," sagte Theilemann gestern. Fraglich ist damit aber auch, wann der Bau der Nordumgehung auf Theilemanns Grundstück weitergehen kann. Straßen-NRW-Sprecher Löchter sah das Thema gestern durchaus gelassen: "Wir haben ja eine Baustraße um das Grundstück herum gebaut. Damit kann man ja erstmal arbeiten."

Fragt sich, wie lange das noch nötig sein wird. Verwaltungsrichter Weidemann hatte für den Fall eines Widerrufs gewarnt: "Dann sehen wir uns hier zum nächsten Termin. Das kann bis zu einem halben Jahr dauern. "