10.03.2021 | 11.03.2021, 09:02
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Minden
Ein Ehepaar hatte bei der Stichwahl nachmittags mit seinen Briefwahlunterlagen im Wahllokal wählen wollen, was ihm untersagt wurde. Dies war nicht rechtens, räumten Stadt und Kreis im Nachhinein ein.
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Stimmabgabe trotz Behinderung