Minden. 97 neue laborbestätigte Corona-Fälle hat der Kreis Minden-Lübbecke am Dienstag registriert. Wie Kreis-Pressesprecherin Mirjana Lenz mitteilt, werden derzeit insgesamt 104 Patientinnen und Patienten stationär behandelt, davon 26 auf der Intensivstation.
Im Johannes-Wesling-Klinikum werden sechs Menschen invasiv beatmet. Ein 95-jähriger Mann aus Lübbecke ist verstorben. Insgesamt sind nun 68 Menschen aus dem Kreisgebiet im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verstorben.
Situation im Altenheim bereitet Sorgen
Besonders die Situation in den Altenheimen macht dem Sozialdezernenten Hans-Joerg Deichholz und den Kollegen des Gesundheitsamts derzeit Sorgen. „Wir haben viele Ausbrüche in Heimen – manche größer, manche kleiner, und das bedauern wir natürlich sehr." Gleichzeitig wolle man den Bewohnern aus nicht betroffenen Heimen natürlich Besuche auch über die Feiertage ermöglichen. „Diese Menschen haben ja auch ein Recht auf Kontakte."
Aufgrund der dynamischen Lage sei das aber besonders heikel. Deichholz appelliert daher an die Angehörigen, nicht alle an Heiligabend in die Senioren- und Pflegeheime zu strömen. „Am 25. Und 26. Dezember ist ja auch noch Weihnachten, das würde das Aufkommen aber sehr entzerren, weil es sich auf drei Tage verteilt", mahnt er die Menschen zur Vorsicht. Er habe größtes Verständnis, dass viele ihre Eltern und Großeltern an den Feiertagen sehen wollten. „Aber denken Sie bitte auch an deren Gesundheit und teilen sie sich auf."
So hoch ist der Inzidenzwert
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis ist leicht gesunken und liegt nach Berechnungen vom Mindener Tageblatt nun bei 267,4 (Montag: 272,23). Als verbindlicher Inzidenzwert gilt der des Landeszentrums Gesundheit (LZG) NRW, der mit Datenstand 22. Dezember, 0 Uhr, bei 273,5. liegt. Der Unterschied lässt sich damit erklären, dass die heute vom Gesundheitsamt gemeldeten Werte erst um 0 Uhr in die Berechnung des LZG einfließen. Ab diesem Zeitpunkt stimmen die Zahlen vom LZG und MT überein. Die MT-Berechnung ist somit ein Vorgriff auf den ab 0 Uhr gültig werdenden Wert. Kreisweit den höchsten Inzidenz-Wert hat nun Preußisch Oldendorf mit 434,85, gefolgt von Lübbecke mit 360,21 und Rahden 337,62.
Das sind die Vorschriften im Kreis Minden-Lübbecke
In der Zeit von 21 Uhr bis jeweils bis 4 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, soweit nicht einer der folgenden Gründe entgegensteht:
- Ausübung beruflicher Tätigkeit, die zwingend in diesem Zeitraum erfolgen muss
- Dringend erforderliche Inanspruchnahme medizinischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
- Handlungen zur dringend erforderlichen Versorgung von Tieren
- Begleitung Sterbender
Die örtliche Ordnungsbehörde kann, soweit aus anderen Gründen ein Verlassen der Wohnung während der genannten Zeiten zwingend erforderlich ist, weitere Ausnahmen erteilen.
Abweichend von der vorstehenden allgemeinen Regelung werden die Ausgangsbeschränkungen in gleicher Weise zu Weihnachten und Silvester für folgende Zeiten angeordnet:
- In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr
- In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember 2020 von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr
- In der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember 2020 von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr
- In der Nacht vom 31. Dezember 2020 auf den 01.01.2021 von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Jeder wird angehalten, seine Wohnung nur aus triftigem Grund, etwa zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder der Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs zu verlassen.
Private Zusammenkünfte sind auf Personen des eigenen und eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Private Zusammenkünfte mit Personen aus einem weiteren Haushalt sind auf höchstens insgesamt 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hier von ausgenommen. Diese Beschränkung gilt ausdrücklich auch für Wohnungen im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG.
Weihnachten: 24.-26. Dezember 2020 dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen.
Der Krisenstab empfiehlt weiterhin auf Präsenzgottesdienste in der klassischen Form zu verzichten. Selbstverständlich bleibt das Recht auf Religionsausübung ein Grundrecht, das geschützt werden muss. Daher wurde in intensiven Gesprächen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Staatskanzlei für den Kreis Minden-Lübbecke die Regelung erzielt, das Gottesdienste in Innenräumen auf maximal 100 Personen und 45 Minuten beschränkt werden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika:
Einreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für zehn Tage in eine häusliche Quarantäne zu begeben und sich bei dem Gesundheitsamt per E-Mail an infektionsschutz@minden-luebbecke.de zu melden. Bitte nennen Sie in dieser Nachricht Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und eine Rufnummer, unter der Sie zu erreichen sind. Geben Sie bitte außerdem an, ob Sie Symptome entwickelt haben.
Nach fünf Tagen in häuslicher Quarantäne kann eine Testung vorgenommen werden. Ist das Ergebnis negativ endet die Quarantänezeit automatisch. Die Testung ist kostenfrei.