Lübbecke

Bürgerinitative fordert sicheren und barrierefreien Busbahnhof

Jetzt fand der Erörterungstermin des Petitionsausschusses des Landtags zum ZOB in Lübbecke statt. Die Bürgerinitiative „pro ZOB“ spricht sich für einen Busbahnhof in der bisherigen Größenordnung aus.

Der noch bestehende Lübbecker Busbahnhof (ZOB) befindet sich abseits des laufenden Straßenverkehrs. | © Cornelia Müller

25.07.2020 | 25.07.2020, 15:00

Lübbecke. Ende vergangenen Jahres hat sich die Bürgerinitiative „pro ZOB" mit einer Petition zum Erhalt des Lübbecker ZOB an den Petitionsausschuss des Landtags in Düsseldorf gewandt.

Am Donnerstag fand nun ein Orts- und Erörterungstermin zur Verlegung des ZOB Lübbecke an den Niederwall statt. Vertreter des Bau- und Verkehrsministeriums sowie der Bezirksregierung waren zu dem Termin angereist. Landtagsabgeordnete Bianca Winkelmann, Mitglied im Petitionsausschusses, leitete den Erörterungstermin.

Die Bürgerinitiative „pro ZOB" habe ihre umfangreichen Bedenken zu den Gefährdungspunkten im Planungsbereich der Haltestellen am Niederwall vorstellen können. „Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Querungsbereichen des bereits jetzt viel befahrenen Niederwalls", so Uwe Hartmeier von der Bürgerinitiative.

Die derzeitige Planung ist nicht behindertengerecht

In der Diskussion mit den Fachleuten des Verkehrsministeriums habe sich herausgestellt, dass die geplanten Querungssituationen mittels Zebrastreifen erstmal rechtskonform seien. „Den Erfordernissen für sehbehinderte Fußgänger werden sie aber nicht gerecht. Die dafür erforderlichen akustische Signale an einer Ampelanlage sind aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar", hießt es.

Lösungen zur Beseitigung der Problematik konnten vom Verkehrsministerium nicht angeboten werden, da die Planungshoheit bei der Kommune liege, so Hartmeier.

Die derzeitige Planung der Haltestellen entspreche nicht den grundgesetzlich verankerten Rechten Behinderter zur uneingeschränkten Teilnahme am Straßenverkehr. „pro ZOB" erkenne hier eine Diskrepanz zwischen den beteiligten Gesetzgebungen, denen man an anderer Stelle weiter nachgehen werde. Das Fazit der Bürgerinitiative lautet daher, „dass sich die Rechte von Menschen mit Handicap nur bei einem ZOB abseits des laufenden Straßenverkehrs umsetzen lassen".

Dies sei bei dem noch bestehenden ZOB in idealer Weise der Fall. Eine Verlegung mache aus Sicht der Bürgerinitiative nur dann Sinn, wenn sie an einen ebenso von fließendem Verkehr befreiten Platz erfolge.

Zusammenarbeit mit Interessengruppen erforderlich

Die Vertreter der Stadtverwaltung betonten, dass „die Entscheidung für die Anlage der Haltestellen am Niederwall unabhängig vom Bau des Einkaufszentrums Westertor erfolgt sei". Ein ZOB zum Beispiel auf dem Gänsemarkt wäre genau so gut möglich. Die Mehrheit des Stadtrats habe sich für den Standort Niederwall entschieden, um die dortigen Parkmöglichkeiten zu erhalten.

Nach Meinung der Bürgerinitiative ignoriere diese Entscheidung die gesetzlich festgelegten Rechte aller Bürger auf eine sichere und barrierefreie Nutzung eines zentralen Punktes des ÖPNV. Auch der demografischen Entwicklung in Lübbecke werde mit dieser Entscheidung keine Rechnung getragen.

Nach Ansicht von „pro ZOB" „entstehen auf dem zukünftigen Parkplatz Papendiek (auf dem bestehenden ZOB) mehr Parkplätze als derzeit auf dem Gänsemarkt vorhanden sind". Das von der Verwaltung vorgelegte Parkraumkonzept stelle rein rechnerisch auch für Dauerparker genügend Parkplätze in der Innenstadt als Ersatz für das Parkhaus West zur Verfügung. Die anhaltenden Diskussionen in der Stadtgesellschaft belege hingegen, dass hier nicht nur Klärungsbedarf bestehe, sondern eine Zusammenarbeit mit allen Interessengruppen erforderlich sei.

Entgegen den Darstellungen der Vertreter der Stadtverwaltung betonte die Bürgerinitiative in dem Gespräch, dass die Verlegung eines Teils der Schülerverkehre keine Verkleinerung des bestehenden ZOB begründen könne. „Die regelmäßig größte Anzahl der Busse, nämlich bis zu neun, erreichen den ZOB nach wie vor zum Linientreffpunkt zur Minute 30", so Hartmann.

Die geplanten acht Haltestellen seien nicht ausreichend

Die ausreichende Kapazität des bestehenden ZOB machte diese Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten von einer Regionallinie zur anderen damals möglich. Dies soll auch am Niederwall weiterhin Bestand haben. Die geplanten acht Haltestellen am Niederwall seien dafür aber nicht ausreichend. Um die bisher noch nicht eingebundenen Linien ebenfalls in ein funktionsfähiges wie nutzerfreundliches ÖPNV-Angebot zu integrieren, müsse eine Ausbaufähigkeit gegeben sein. Die Forderung nach einem ZOB in der bisherigen Größenordnung sei daher für Lübbecke folgerichtig.

„pro ZOB" fordert weiterhin eine lösungsorientierte Zusammenarbeit aller zur Entwicklung eines gesamtheitlichen Mobilitätskonzeptes für die Stadt Lübbecke.