Trinkerszene

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Fast ein Freispruch für mutmaßliche Stressmacherin aus der Bad Oeynhausener Fußgängerzone

Die Angeklagte soll einer Frau an die Gurgel gegangen sein und einem Mann ins Gesicht geschlagen haben. Vor Gericht erzählen die Zeugen aber andere Geschichten.

„In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf allen öffentlichen Plätzen ist der Aufenthalt zum Genuss alkoholischer Getränke verboten, wenn hierdurch öffentliche Einrichtungen wie
Ruhebänke, Grünanlagen, Spieleinrichtungen und Einrichtungen des ÖPNV dem Gemeingebrauch und damit ihrer Zweckbestimmung entzogen werden“, heißt es in der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung. | © Thorsten Gödecker

19.05.2025 | 22.05.2025, 11:15
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