
Oerlinghausen. Andreas Kindermann ist entsetzt. Seit Jahren geht er auf der sogenannten Menkhausen-Runde spazieren. Das ist jetzt nicht mehr so leicht möglich, für ältere Oerlinghauser, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, sogar unmöglich geworden. Der Waldbesitzer hat seinen Privatweg mit einem Haufen Zweigen gesperrt. Zwei Meter hoch ist die Sperre und sie ragt über die Ränder des Weges heraus. Mittendrin ist ein Pfahl aufgestellt, daran hängt ein gelbes Schild mit der Aufschrift: Privatweg Durchgang und Durchfahrt verboten.
Zu erreichen ist die Menkhauser Runde über die Hanegge, vorbei an den ehemaligen britischen Offiziershäusern, und die sogenannte Blaue Brücke. Diese Brücke, die nur für Fußgänger und Radfahrer geeignet ist, ist eine beliebte Verbindung von der Stadt in westlicher Richtung ins Waldgebiet Menkhausen. Es gibt zwar noch eine zweite Verbindung von der Tunnelstraße, der L751, aus – gegenüber der Einmündung zur Rathausstraße – aber die ist für Fußgänger ungeeignet, weil die Landesstraße überquert werden muss.

Im Menkhauser Waldgebiet gilt das Allgemeine Waldbetretungsrecht
Andreas Kindermann kennt die Menkhauser Runde noch aus Kindertagen. Damals gab es die L751 noch nicht und die Hanegge führte in ihrem weiteren Verlauf direkt ins Menkhauser Waldgebiet. Als dann die Landesstraße gebaut und tief in die Landschaft eingeschnitten wurde, baute Straßen.NRW die Blaue Brücke. „Bezahlt von unseren Steuergeldern“, sagt Kindermann. Die Frage, welche Absprachen oder Verträge es zwischen Straßen.NRW und dem Waldbesitzer gab, ließ Straßen.NRW unbeantwortet – trotz mehrfacher Nachfrage.
Was zahlreichen Oerlinghausern in den vergangenen Jahren aufgefallen ist: Seit fünf, sechs Jahren nehmen Einschränkungen im Waldgebiet zu. „Das war früher nicht so“, sagt Kindermann. Er erinnert sich an Läufe im Sportunterricht – sowohl von Schülern des Gymnasiums, wie auch von denen der damaligen Hauptschule, der heutigen Heinz-Sielmann-Schule.
Sogar ein Wanderweg verläuft im Waldgebiet Menkhausen. Es ist Teil des Wappenweges, der knapp 90 Kilometer rund um Bielefeld führt. Davon ist nur noch ein Hinweisschild zu sehen. Das steht am Menkhauser Weg, wenn man von der Zeppelinstraße dort hineinfährt. Aber auch am Menkhauser Weg hat der Eigentümer Hinweise auf den Privatweg angebracht.
Schild: Betreten des Waldes außerhalb der Wege ist verboten!
Und dort hängt auch wenige Meter vom Menkhauser Weg entfernt ein Schild mit der Aufschrift: Betreten des Waldes außerhalb der Wege ist verboten! Dieses Schildchen steht jedoch im Widerspruch zum Allgemeinen Waldbetretungsrecht, das im Paragrafen 2 des Landesforstgesetzes geregelt ist.

Dort heißt es: „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.“ Im Absatz drei wird präzisiert: „Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.“
Und Niels Niemann, für Oerlinghausen zuständiger Förster des Regionalforstamtes Ostwestfalen-Lippe ergänzt: „Das Betretungsrecht ist nicht an Wege gebunden. Wenn der Wald nicht Naturschutzgebiet ist, darf er von überall her betreten werden. Einschränkungen gibt es bei Forstkulturen und Dickungen. Als Dickung bezeichnet man einen dichten, geschlossenen Waldbestand junger Bäume, die eine Baumhöhe ab etwa zwei Meter haben. Das Menkhauser Waldgebiet ist kein Naturschutzgebiet. Wilder Müll oder ähnliche Verunreinigungen sind von Oerlinghausern, die den Spazierweg täglich benutzen, nicht bemerkt worden.
Eine schriftliche Bitte der Neuen Westfälischen um Stellungnahme wurde vom Waldbesitzer nicht beantwortet.