
Oerlinghausen. Dass der Spazierweg über die Hanegge bis hinein ins Menkhauser Waldgebiet versperrt war, hat viele Oerlinghauser entrüstet. Es kam sogar zu einer Art Kraftprobe zwischen Spaziergängern und Grundeigentümer. Der hatte mit Ästen und Reisig, aufgetürmt zu zwei Metern, den Weg versperrt. Einige Spaziergänger wichen nach rechts ins Unterholz aus, um die Sperre zu umgehen, andere gingen links über das Feld. Dass das erlaubt ist, wird im Allgemeinen Waldbetretungsrecht des Waldes geregelt, im Paragrafen 2 des Landesforstgesetzes. Dort heißt es: „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.“
Im Absatz drei wird präzisiert: „Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.“ Auf Anfrage hatte Niels Niemann, für Oerlinghausen zuständiger Förster des Regionalforstamtes Ostwestfalen-Lippe, ergänzt: „Das Betretungsrecht ist nicht an Wege gebunden. Wenn der Wald nicht Naturschutzgebiet ist, darf er von überall her betreten werden. Einschränkungen gibt es bei Forstkulturen und Dickungen.“ (NW berichtete)
Damals fühlte sich der Grundeigentümer noch im Recht – und verbreiterte die Sperre bis auf das Feld hinaus und bis ins Unterholz hinein. Dass damit die Situation eskalierte, wies der Grundbesitzer in einer Stellungnahme an die NW zurück: „. . . die Beschreibung, es sei eine neue Eskalationsstufe erreicht, fällt aber eindeutig aus dem Rahmen.“ Die Untere Naturschutzbehörde verpflichtete ihn die Sperre zu beseitigen. Dieser Anweisung ist er nachgekommen.
Leidtragende sind die Oerlinghauser
Schließlich gab es ein Gespräch, an dem der Grundbesitzer sowie Vertreter der Stadt und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe teilnahmen. Der Kreis Lippe ist für diesen Weg zuständig. Der Grundeigentümer hatte zu dem Gespräch umfangreiche Begründungen für die von ihm aufgebaute Sperrung mitgebracht. Aufgrund der Berichterstattung in der Neuen Westfälischen meldeten sich Bürgerinnen und Bürger, die über die ihnen entgegengebrachten Vorwürfe erbost waren. Manche empfinden die Vorwürfe des Grundeigentümers teilweise als eine Frechheit und eine Unterstellung. Besonders beim Thema Hunde kochten die Emotionen hoch. Während der Grundeigentümer seinen Hund als „äußerst freundlichen und verträglichen Hofhund“ beschreibt, wurde er von mehreren Bürgern als aggressiv bezeichnet.
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Auch bei der Vermüllung seines Grundstücks trafen die Meinungen aufeinander. „Leider nutzen auch Autofahrer unseren Weg, um, vorwiegend nachts, Gartenabfälle in Plastiksäcken, Bauschutt, Sperrmüll oder sogar gesamte Wohnungseinrichtungen in meinem Forst, an den Wegesrändern und in den Einfahrten zu entsorgen. Hierbei handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein monatlich wiederkehrendes Ereignis“, schreibt der Grundeigentümer in seiner Stellungnahme, die der Redaktion vorliegt.
Illegaler Sperrmüll im Waldgebiet
Das können die Bürger, von denen etliche täglich, manche sogar mehrmals täglich die Menkhausen-Runde spazieren, nicht nachvollziehen. Ja, hieß es, es gab auch illegal abgeladenen Sperrmüll auf der Seite des Waldgebietes, die von der Lämershagener Seite aus zugänglich ist. Aber das sei ein paar Jahre her. Allerdings hat der Grundeigentümer mehrfach Kontakt zum Oerlinghauser Ordnungsamt gehabt. Sven Heitländer, zuständiger Fachbereichsleiter, sagte im Gespräch mit der NW, dass bei einer Vermüllung die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt aktiv werden würden. Auch die Hemmschwelle, fremde, umzäunte Grundstücke zu betreten, sei in den vergangenen Jahren stark gesunken. Heitländer: „Es kommt vor, dass Grundeigentümer beschimpft werden, weil sie Personen, die unbefugt ihr Grundstück betreten haben, vom Hof jagen.“ Auch die Untere Naturschutzbehörde, von der der Leiter, Daniel Telaar, am Gespräch mit dem Grundeigentümer teilgenommen hat, sagte Hilfe zu.
Falls der Grundeigentümer nun einen Weg haben möchte, der nicht mehr direkt an seinem Gutshof vorbeiführt, müsse er das beantragen und begründen, war vom Kreis Lippe zu erfahren. Dieser Antrag würde dann in die politischen Gremien gegeben werden, wo er diskutiert werde. Erst wenn von dort das okay käme, könne mit der konkreten Planung begonnen werden.
Die Bürger, die sich jetzt den Vorwürfen ausgesetzt sehen, weisen unbotmäßiges Verhalten ihrerseits von sich. Aber, das gestehen sie zu, es kann sein, dass Personen von außerhalb sich im Waldgebiet nicht korrekt verhalten. Leidtragende sind die Oerlinghauser.