Oerlinghausen / Detmold. Wenn jemand in Deutschland mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden ist, kann er oder sie sich an die nächste Instanz wenden. Es gibt Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof, mithin vier Instanzen. Bei Familienrechtssachen ist das anders. Da gibt es das Familiengericht, bei dem die Verhandlungen grundsätzlich nichtöffentlich sind, und es gibt das Oberlandesgericht als nächste und in der Regel letzte Instanz. Theoretisch könnte eine Sache auch noch vor den Bundesgerichtshof kommen, doch die Zulassung vor dieses Gericht sei extrem selten, sagt die Familienrechtlerin Marita Korn-Bergmann.
Oerlinghausen Richter müssen Richter beurteilen
Die Anwälte von Elke D. stellen Befangenheitsanträge, die alle abgelehnt werden.

06.04.2022 | Stand 06.04.2022, 17:47 Uhr






Elke D. in den Mühlen der Justiz