Warburg. Während in der Vergangenheit die Sargbestattung die vorherrschende Bestattungsform war, hat sich in den vergangenen Jahren der Trend hin zu Feuerbestattungen entwickelt. Mit seinem erweiterten Angebot an Bestattungsformen reagiert das Warburger Kommunalunternehmen (KUW) auf diese Entwicklungen.
„Der Trend hin zur Feuerbestattung ist seit Jahren wahrnehmbar. Die traditionelle Sargbestattung macht inzwischen lediglich 30 Prozent der gewünschten Bestattungsform aus“, weiß Leander Sasse, Geschäftsführer des Kommunalunternehmens Warburg. Um der Nachfrage aus der Bevölkerung gerecht zu werden, habe man in den vergangenen Jahren ein Entwicklungskonzept für die Friedhöfe erarbeitet und nun das Bestattungsportfolio entsprechend erweitert.
„Mit dem Angebot ansprechender Gemeinschaftsgrabanlagen kommen wir dem Wunsch nach modernen Bestattungsformen nach“, erklärt Bürgermeister Tobias Scherf. Die Gemeinschaftsgräber seien zudem für die Angehörigen pflegeleicht gestaltet, da die Grabpflege ausschließlich das vom Kommunalunternehmen Warburg (KUW) gestellte Personal übernimmt.
Neu in Warburg: Baum- und Urnengemeinschaftsgräber
Zu den neu angebotenen Bestattungsformen gehören die Baum- und Urnengemeinschaftsgrabanlagen. Die ansprechend gestalteten Anlagen ersetzen die bekannten Urnenrasengrabstätten. Die Einfassung der quadratischen Urnengemeinschaftsgrabanlagen (UGGA) besteht aus Natursteinen. An jeder Seite der Einfassung sind vier Steinplatten eingelassen. Die Steinplatten bieten die Möglichkeit, Gegenstände wie Kerzen oder Trauergestecke abzulegen. Hinter jeder Steinplatte der großen UGGA befinden sich jeweils zwei Grabstellen. Insgesamt können so bis zu 32 Grabstellen angelegt werden.

Stiepenfriedhof, auf der bis zu 24 Grabstellen angelegt werden können. | © Stadt Warburg
In der Mitte befindet sich eine Stele. Nach der Beisetzung haben Angehörige die Möglichkeit, eine Bronzetafel mit dem Namen sowie dem Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen daran anbringen zu lassen.
Bei der Ausgestaltung der Bronzetafel gibt es nur wenige Einschränkungen; von unterschiedlichen Schriftarten bis hin zu Symbolen und Zeichen wird eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten zur Umsetzung angeboten.Die Bepflanzung besteht aus blühenden und immergrünen Bodendecker-Stauden.
Gräberfeld mit Zierkirsche
Kleinere Gemeinschaftsgräber von rund 8 Quadratmeter für insgesamt 12 Grabstellen wurden bislang auf den Friedhöfen in Bonenburg, Daseburg, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln sowie auf dem Antoniusfriedhof in der Kernstadt errichtet. Bei Vollbelegung können die Anlagen erweitert oder an anderer Stelle neu angelegt werden. Auf dem Burg- sowie Stiepenfriedhof in der Kernstadt wurden bereits große UGGA mit 18 Quadratmeter errichtet. Bei Vollbelegung werden auch hier neue Grabanlagen an anderer Stelle angelegt.
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Die Baumgemeinschaftsgrabanlagen findet man auf den Friedhöfen in Calenberg und Germete sowie in der Kernstadt auf dem Burg- und Stiepenfriedhof. Auch sie geben ein harmonisches Bild ab. Die Einfassung mit Natursteinen ist rund gehalten. In der Mitte der Anlagen wurden japanische Zierkirschen gepflanzt. Der Baum blüht im Frühjahr üppig mit rosa Blüten. Im Herbst nimmt das mittelgrüne Laub eine gelb-orange Herbstfärbung an.
Thematisch passend können Bronzegusstafeln in den Blattformen von Efeu, Rose oder Buche an große Natursteinquader angebracht werden, die auf der Anlage verteilt liegen. Wie bei den Urnengemeinschaftsgrabanlagen wurden auch bei den Baumgräbern Steinplatten am Rand eingelassen, die Raum für die individuelle Gestaltung bieten. Auch hier befinden sich hinter jeder Steinplatte jeweils zwei Grabstellen, wodurch eine Kapazität von bis zu 24 Grabstellen gewährleistet werden kann.
Wunschplätze können reserviert werden
Beide Formen der Gemeinschaftsgrabanlagen können sowohl zu Lebzeiten ab dem 65. Lebensjahr als auch im Vorfeld einer Beisetzung erworben werden. „Sollte zukünftig eine Beisetzung neben einem Familienmitglied gewünscht sein, so sollte dies frühzeitig eingeplant und in die Erwerbung aufgenommen werden, damit dieser Wunsch berücksichtigt werden kann“, erklärt Denise Flinkmann vom KUW Warburg.
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