Kreis Höxter. Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird in Deutschland derzeit heiß diskutiert. Ob und für wen sie kommt, steht noch nicht fest. Für Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen wurden hingegen längst Fakten geschaffen. Bis zum 15. März müssen sie ihren Arbeitgebern nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Befreit sind nur jene, die eine Bescheinigung vorlegen können, dass sie aus medizinischen Gründen keine Corona-Impfung erhalten können. Wer dem nicht nachkommt, darf in den entsprechenden Einrichtungen nicht mehr tätig werden...
Kreis Höxter
Impfpflicht: Medizin-Einrichtungen im Kreis Höxter droht Personalschwund
Am 15. März ist Stichtag. Angestellte im medizinischen Bereich müssen bis dahin nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Ansonsten dürfen sie dort nicht tätig bleiben.

19.01.2022 | Stand 19.01.2022, 16:13 Uhr
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