Kreis Höxter

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Impfpflicht: Medizin-Einrichtungen im Kreis Höxter droht Personalschwund

Am 15. März ist Stichtag. Angestellte im medizinischen Bereich müssen bis dahin nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Ansonsten dürfen sie dort nicht tätig bleiben.

Wer auch weiterhin in medizinischen Einrichtungen tätig sein möchte, muss bis Mitte März nachweisen, dass er geimpft, genesen oder aus medizinischen Gründen von der Impfpflicht befreit ist. | © Symbolbild: Pixabay

Alexander Graßhoff
19.01.2022 | 19.01.2022, 16:13
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