Kreis Höxter

E-Bikes oft zu schwer für den Fahrradträger - Polizei kündigt Kontrollen an

Die Polizei im Kreis Höxter warnt davor, die Anhängerkupplung zu überlasten. Außerdem darf mit Fahrradträgern häufig nicht mehr so schnell gefahren werden.

Der ADAC hat im Jahr 2019 verschiedene Fahrradträger auf ihre Sicherheit getestet. Die Ergebnisse sind unter www.adac.de einsehbar. | © ADAC/Ralph Wagner

13.07.2021 | 13.07.2021, 03:00

Kreis Höxter. E-Bikes stehen immer noch hoch im Kurs. Und weil das Radeln dadurch weniger anstrengend ist, werden die Drahtesel mit Motoren gern mit in den Urlaub genommen oder für größere Tagesausflüge auf den Fahrradträger der Anhängerkupplung geschnallt. Um sicher ans Ziel zu kommen und auch andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, gibt es einiges zu beachten.

Polizeioberkommissar Thorsten Lüke vom Verkehrsdienst der Polizei Höxter hat wesentliche Punkte für die sichere Nutzung eines Fahrradträgers zusammengestellt. In Deutschland bedürfen Fahrradträger keiner Betriebserlaubnis, da sie als Ladung gelten. Grundsätzlich gilt: „Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die die Erkennbarkeit des Fahrzeugs gewährleistet bleibt und die zulässigen Gewichte und Maße eingehalten werden. Diese sind in den Begleitpapieren nachzulesen", so Lüke.

Viele Hersteller schreiben eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde bei Verwendung ihrer Fahrradträger vor. Anhängerkupplungsträger namhafter Hersteller lassen einen Transport von bis zu vier Fahrrädern zu. Wobei dieses im Hinblick auf die Fahrradgewichte, Kupplungsträgernutzlast und Pkw-Stützlast relativ sein kann.

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Eine Frage des Gewichts

Ein klassisches Fahrrad wiegt etwa 15 Kilogramm wohingegen ein E-Bike bis zu 25 Kilogramm wiegen kann. Ein solcher rund 20 Kilogramm schwerer Anhängerkupplungsträger hat häufig 60 Kilogramm Nutzlast. Hier könnte der Fahrzeugführer maximal zwei Pedelecs (50 Kilogramm) mitnehmen. Würde er noch zwei „normale" Fahrräder (30 Kilogramm) hinzu laden, käme er auf ein Systemgewicht von hundert Kilogramm. Bei einer üblichen Pkw-Stützlast von 75 Kilogramm wäre diese um ein Drittel überschritten.

Da kann es laut Polizei schnell passieren, dass die zulässige Gesamtmasse oder die hintere Achslast (Feld F2 und 8.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I) zusätzlich überschritten werden. „Um dieses zu verhindern, sollten Sie Ihre Zuladung berechnen und im Zweifel eine Fahrzeugwaage aufsuchen", rät Polizeioberkommissar Thorsten Lüke. Die Gefahr: „Durch das Überschreiten der zulässigen Gewichte verschlechtert sich das Fahr- und Bremsverhalten Ihres Fahrzeugs erheblich."

Pflicht der Kennzeichnung

Auch die maximal zulässigen Maße sind geregelt. Nach Paragraf 32 Straßenverkehrsordnung darf das Fahrzeug mit Ladung 2,55 Meter breit und vier Meter hoch sein. Die Ladung darf 1,50 Meter nach hinten hinausragen. Wenn das Ladungsende mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, ist eine rote Fahne oder ähnliches zu befestigen. Das gilt nicht nur für Fahrräder, sondern alle Lasten. Um diese Kennzeichnungspflicht zu vermeiden, sind die Anhängerkupplungsträger maximal ein Meter lang.

Ragen Fahrräder seitlich mehr als 40 Zentimeter über den äußeren Rand der Begrenzungsleuchten des Fahrzeuges hinaus, so sind sie kenntlich zu machen.

Abbau loser Fahrradteile

Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass an vielen Fahrrädern Bauteile wie Schlösser, Körbe, Kindersitze oder Tachometer angebracht sind. Diese sollten abgebaut werden, denn sie könnten sich bei höheren Geschwindigkeiten lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden oder sogar einen Unfall verursachen.

Die Beleuchtungseinrichtungen und das amtliche Kennzeichen dürfen nicht verdeckt werden. Dies geschieht jedoch durch einen beladenen Anhängerkupplungsträger. Daher müssen die Beleuchtungseinrichtungen und das Kennzeichen am Träger wiederholt werden und die Beleuchtung funktionstüchtig sein. Das Wiederholungskennzeichen muss gleich sein mit dem des benutzten Fahrzeugs. „Ein handbeschriebenes Pappschild oder ein fremdes Kennzeichen am Kupplungsträger sind nicht zulässig", unterstreicht Lüke.

Die Polizei im Kreis Höxter wünscht nach ihren Angaben allen Verkehrsteilnehmenden, dass sie zeitgerecht und sicher an ihr Ziel kommen. „Achten Sie daher bitte auf einen verkehrssicheren Zustand ihres Kfz, um Gefahren für sich und andere Verkehrsteilnehmende zu vermeiden", appelliert Thorsten Lüke. Für die Sicherheit im Straßenverkehr wird die Polizei verstärkt Kontrollen des Reiseverkehrs im Ferienzeitraum durchführen.