Kreis Höxter

Ab sofort gilt: Nur noch mit FFP2-Masken in Bussen und Bahnen

Bislang war auch das Tragen einer OP-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt. Das nach den neuen Corona-Regeln nicht mehr möglich.

Damit Bus- und Bahnfahren weiterhin sicher bleibt, müssen alle Fahrgäste ab sofort eine FFP2-Maske tragen. | © Symbolbild: Pixabay

07.05.2021 | 07.05.2021, 05:30

Kreis Höxter. Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW beinhaltet eine Anpassung beziehungsweise Verschärfung bei der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, darauf weist die Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter hin.

So müssen in Bus und Bahn, auf Bahnhöfen und an Haltestellen ab sofort FFP2-Masken oder virenfilternde Masken der Standards KN95, N95 getragen werden. Die bisher akzeptierten sogenannten OP-Masken sind nicht mehr ausreichend und erlaubt. Für Kinder unter sechs Jahren besteht diese Regel nicht, sie sind von der Maskenpflicht befreit. Die Verkehrsbetriebe bitten um Verständnis und appellieren an ihre Fahrgäste, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten.

Die Verkehrsbetriebe im Hochstift, vereint unter dem Dach der Marke „Fahr mit", fahren mit ihren Bussen, wie gewohnt, regulär nach Fahrplan. Auch Ausgangssperren haben keine Auswirkungen auf das Fahrplanangebot. „Wir müssen Berufstätigen weiterhin eine sichere Beförderung von und zur Arbeit gewährleisten, auch während der Ausgangssperre", sagt Udo Wiemann, der Geschäftsführer der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter. Weitere Informationen gibt es bei der „Fahr mit"-Mobithek unter Tel. (0 52 51) 2 93 04 00.