Höxter. Für die Landesgartenschau Höxter sucht die Durchführungsgesellschaft die originellste Idee für ein Maskottchen. Teilnehmen können Bürger, Schulklassen, Vereine und alle weiteren Gruppen bis zum Einsendeschluss am 31. Oktober. Der Gewinner wird prämiert. „Wir stellen uns ein sympathisches Maskottchen vor, das für Höxter und die Landesgartenschau steht und das Großereignis schon bald als Botschafter bei Veranstaltungen vertritt", sagt Landesgartenschau-Geschäftsführer Heinrich Sperling.
Das Maskottchen kann die drei Hauptmerkmale Höxters repräsentieren. Die Landesgartenschau wird sich in der historischen Altstadt mit ihren vielen Fachwerkhäusern und der typischen Fächerrosette sowie um das Weltkulturerbe Corvey und die Weser abspielen. Das Maskottchen soll einerseits als kleine Figur wie ein Kuscheltier, eine Puppe, ein Spielzeug oder ein Schlüsselanhänger funktionieren. Andererseits soll es eine große bewegte Figur werden, die durch die Straßen Höxters und anderer Orte läuft.
Im September des vergangenen Jahres konnten sich die Höxteraner bei der ersten Bürgerversammlung des Fördervereins ein Bild von der Größe und Funktion des Maskottchens als bewegte Figur machen. Das Maskottchen Rosa Lotta der Landesgartenschau Bad Iburg 2018 war in der Stadthalle zu Gast. Die Vorschläge können schriftlich oder als konkrete Zeichnung eingereicht werden. Die spätere Umsetzung und Realisierung erfolgt bei der Gesellschaft Landesgartenschau Höxter 2023.
Infos zur Teilnahme
Die Idee soll auf dem Teilnahmebogen Ideenwettbewerb „Mein Landesgartenschau Maskottchen" beschrieben oder abgebildet werden, der im Bürgerbüro, in der Tourist-Information, in der Stadtbücherei, im Jugendtreff, bei Bücher Brandt und in der Höxteraner Geschäftsstelle der Neuen Westfälischen ausliegt. Online ist er auf der Internetseite der Stadt Höxter verfügbar. Es können nur Vorschläge berücksichtigt werden, wenn alle nötigen Formulare ausgefüllt eingereicht sind. Alle eingesandten Ideen werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und von einer Jury bewertet. Mit der Einsendung räumen die Teilnehmer der Gesellschaft das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an dem eingereichten Entwurf für alle Nutzungsarten, insbesondere auch das Bearbeitungsrecht, ein und erklären, dass der Entwurf frei von Rechten Dritter ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.