Höxter. Manchmal lösen sie nur kurze Panik aus, manchmal führen sie zur Evakuierung eines Mehrfamilienhauses - wie jüngst in Herne, wo eine giftige Kobra verschwunden war und eine Großsuchaktion auslöste, die bislang noch nicht erfolgreich abgeschlossen wurde: giftige Schlangen, Spinnen und anderes exotisches Getier. Wie sieht das mit der Haltung im Kreis Höxter aus? Anders als bei gefährlichen Hunden ist die Haltung der Tiere nämlich kaum geregelt. Naturschutzgründe gebieten mitunter Anzeigepflichten, einen Nachweis eigener Sachkunde müssen Besitzer aber nicht erbringen. Man weiß also nicht, wer oder was Schuppiges in der Nachbarwohnung oder nebenan im Haus außer den bekannten Zweibeinern noch zu Hause ist.
Hoher Aufwand für artgerechte Haltung
Anders sieht es bei denjenigen aus, die giftige Tiere veräußern wollen: "Verkäufer müssen ihre Sachkunde nachweisen", weiß Projektmarktleiter Alexander Erhard. Derzeit ist er für das Futterhaus Höxter zuständig und kennt sich nicht nur mit den Bedürfnissen von kuscheligen Kleintieren aus. Und gerade, weil er weiß, was Reptilien und andere Tropentiere zum Leben brauchen, sieht er die Haltung solcher Lebewesen in privaten Haushalten zum Teil kritisch.
"Die Haltung ist auf jeden Fall aufwendig", weiß er, manche der Tiere benötigten einfach viel Platz. "Ein Leguan braucht zum Beispiel ein ganzes Zimmer, wenn er artgerecht gehalten werden soll." Würden die Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung beachtet, sei es aber durchaus möglich, ein solches Tropentier zuhause zu halten.
Registrierung ist nicht erforderlich
Norbert Loermann, Fachbereichsleiter des Ordnungsamtes der Stadt Brakel, ist dennoch der Ansicht, dass gefährliche Tiere nicht in Privathaushalte gehören. Um ein Verbot zu normieren, wäre jedoch eine gesetzliche Grundlage erforderlich. "Derzeit ist es Fakt, das es jedem erlaubt ist, diese Tiere zu halten", erklärt Loermann. Dies hat zur Folge, dass eine Registrierung bei den Ordnungsämtern nicht stattfindet. Wiederum mit von der Partie sind die Ordnungsämter jedoch dann, wenn eine Schlange aus ihrem Terrarium entweicht oder eine giftige Spinne das Weite sucht.
Sobald von den Tieren eine Gefahr ausgeht, sind die Ordnungsämter zuständig. "Wenn etwa ein Mehrfamilienhaus evakuiert werden muss, entstehen enorme Kosten", weiß Loermann. Tragen muss die eigentlich derjenige, der die Gefahr verursacht hat. Dies ist auch dann der, der sich um das Tier kümmert und es in seiner Obhut hat, wenn jemand anders die Tür zum Terrarium offengelassen hat. "Als Tierhalter muss man aufpassen, dass dies nicht passieren kann", so Loermann. Gerade wenn der Einsatz kostspielig werde, sei denkbar, dass diese die finanziellen Möglichkeiten des Verursachers übersteige. "Dann trägt die Allgemeinheit die Kosten", so Loermann.
"Vorgekommen ist dies in Brakel während der letzten fünf Jahre noch nicht", weiß Loermann. Und auch in Höxter gab es laut Pressesprecher Sebastian Vogt noch keine Maßnahme, um entlaufene Gifttiere wieder einzufangen. Was es durchaus schon gab war ein Fehlalarm: "Es gab eine Meldung wegen einer Schlange", berichtet Vogt, diese sei jedoch nicht giftig gewesen.