
Höxter. Ein einschlägig vorbestrafter Höxteraner stand wegen einer exhibitionistischen Handlung vor Gericht. Er soll zwei Frauen beobachtet und sich wiederholt in den Schritt gegriffen haben, ist ihnen sogar gefolgt. Als eine der Zeuginnen ihn vertreiben wollte, sah sie, dass er an seinem Penis herumspielte.
Der Angeklagte streitet die Tat ab. Die Aussagen der beiden Zeuginnen seien jedoch glaubhafter.Richterin Christina Brüning verurteilt den gebürtigen Afghanen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Sieben Einträge im Bundeszentralregister hat Ahmed G. schon, darunter versuchte Nötigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch, Bedrohung und Diebstahl, Erschleichen von Leistungen und auch exhibitionistische Handlungen. Wegen solch einer Handlung stand der Höxteraner nun wieder vor Gericht. Am Abend des 27. Juli 2018 soll er der Anklageschrift zufolge zwei Frauen im Garten beobachtet und dabei mit seinem Geschlechtsteil gespielt haben. Mit eindeutiger Gestik habe er eine Frau aufgefordert, näherzukommen. Die Frauen riefen die Polizei, welche den Verdächtigen kurze Zeit später festnahm.
Er soll sich zwischen parkenden Autos erleichtert
Der Angeklagte stritt das geschilderte Geschehen vehement ab. Er habe etwas getrunken, die Wohnung verlassen, um Wasser aus dem Auto zu holen. Wegen einer Blasenerkrankung müsse er häufig Wasserlassen und habe sich zwischen parkenden Autos erleichtert. Dann habe er eine Frau „Polizei" rufen hören. „Ich habe keinen gesehen, sie nur gehört", beteuerte der Angeklagte vor dem Amtsgericht in Höxter.
Völlig anders schildern es die beiden Frauen, die die Polizei informierten. Demnach soll Ahmed G. die Frauen schon beobachtet haben, als sie sich an der Straße unterhielten. Sie seien auf ihn aufmerksam geworden, weil er „immer um sie herum schlich", berichtet die 58-jährige Zeugin. „Er ging zwischen den Autos hin und her und fasste sich immer an die Hose", führt sie aus. Später konkretisiert die 44-jährige Höxteranerin, welche als weitere Zeugin aussagte, dass er sich immer zwischen die Beine gefasst habe.
Die Frauen gingen, der Mann folgte
Die Frauen wollten sich dieser Situation entziehen und gingen in den Garten der 44-Jährigen. Ahmed G. sei ihnen gefolgt. Denn vom Garten aus konnten sie ihn wieder sehen. „Ich bin dann raus und habe ihn einfach angestarrt. Ich hatte die Hoffnung, dass ihm das unangenehm ist und er verschwindet", berichtet die 58-Jährige. Doch er blieb und fasste sich weiter an. Als ihr Blick nach unten wanderte, sah sie, dass er sein Glied in der Hand hatte und „daran herum spielte". „Sie hat dann gerufen, ich soll die Polizei rufen", berichtet die Freundin, die nicht mit vor die Tür ging. Ahmed G. habe das ebenfalls gehört und sei in aller Ruhe weggegangen, so die 58-Jährige weiter.
Durch die auffällige Kleidung, ganz in Weiß, und die Frisurenbeschreibung, ganz kurze Haare, habe der Mann schnell ausfindig gemacht werden können, berichtet die Polizistin, die zu dem Einsatz gerufen worden war, vor Gericht. Die Beamten griffen ihn unweit des Tatortes auf.
Ungereimtheiten in der Aussage des Angeklagten
Ahmed G. blieb bei seiner Version. Doch schon alleine vom Zeitablauf ergaben sich Ungereimtheiten. Der Verteidiger sah die Identitätsfrage nicht geklärt und auch nicht den Tatbestand als erwiesen an und forderte einen Freispruch. Die Staatsanwältin hatte keine Zweifel daran, dass sich die Tat wie von der Zeugin dargestellt ereignete. Sie empfahl eine viermonatige Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt. „Er ist bereits erheblich in Erscheinung getreten, eine kurzzeitige Freiheitsstrafe ist erforderlich, um auf ihn einzuwirken", begründete die Staatsanwältin.
Auch Richterin Brüning folgte den Ausführungen der Zeugin. Für sie gilt der Tatbestand der exhibitionistischen Handlung als erwiesen, ebenso, dass es sich bei dem Täter um den angeklagten Ahmed G. handelt. Vier Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, insgesamt drei Jahre Bewährungszeit, lautete ihr Urteil.