Beverungen

Fahrer unter Drogeneinfluss: Unfall mit Elektroscooter in Beverungen

Die Polizei Höxter gibt Hinweise zum Fahren und Verhalten im Straßenverkehr.

Die Polizei Höxter gibt Hinweise zum richtigen Verhalten mit E-Scootern. | © Simone Flörke

26.11.2019 | 26.11.2019, 13:19

Beverungen. In Beverungen ist der erste Unfall mit einem E-Scooter im Kreisgebiet von der Polizei aufgenommen worden: Am Montag gegen 15.15 Uhr kam es auf der Langen Straße in Höhe der Einmündung zum Dahlienweg zu einer Kollision von E-Roller und Auto.

Nach bisherigen Kenntnisstand der Polizei stand ein 42-Jähriger aus Beverungen mit seinem Auto am Dahlienweg und wollte auf die Lange Straße einfahren. Als er von rechts einen Mann auf einem E-Roller auf dem Gehweg bemerkte, sei er stehengeblieben und haben diesen passieren lassen wollen. „Beim Vorbeifahren stieß der Rollerfahrer dann mit seinem Fahrzeug gegen die rechte Frontseite des Golfs und beschädigte diesen", so Polizeisprecher Andreas Hellwig. „Der Fahrer des E-Rollers, ein 31-jähriger Beverunger, blieb unverletzt."

Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizisten aber fest, dass der Fahrer des Rollers zur Unfallzeit offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, „da er drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte". Er musste eine Blutprobe abgeben. Am Roller habe sich auch kein Versicherungskennzeichen befunden – was für das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum aber notwendig ist.

Versicherungspflicht für E-Scooter

„Für Fahrer von E-Scootern besteht ein Mindestalter von 14 Jahren. Für diese E-Scooter muss eine Straßenzulassung/ Betriebserlaubnis vorliegen, und sie unterliegen der Versicherungspflicht", erklärt Sprecher Hellwig. „E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

Das Fahren auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist für E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen E-Scooter frei erlaubt." Wichtig sei: Das Zusatzschild „Radfahrer frei" gelte hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern. Eine Helmpflicht bestehe für Elektro-Tretroller nicht – es sei aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen. Hellwig: „Weiter ist zu beachten, dass auch Fahrten unter Alkohol und Drogen mit einem E-Roller strafbare Handlungen sind und sie wie alle anderen Fahrten mit einem Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln geahndet werden."