Hiddenhausen

In den Wahllokalen gelten besondere Corona-Hygiene-Regeln

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Wähler in Hiddenhausen mit einigen Veränderungen zu vergangenen Wahlen rechnen.

In den Wahllokalen gelten neue Regeln. | © Pixabay (Symbolbild)

12.09.2020 | 12.09.2020, 13:00

Hiddenhausen. Das Wahlamt der Gemeinde Hiddenhausen weist darauf hin, dass am Sonntag, 13. September, die Wähler in den Wahllokalen aufgrund der Corona-Pandemie mit einigen Veränderungen zu vergangenen Wahlen zu rechnen haben.

In jedem Wahllokal steht am Eingang ein Desinfektionsspender zur Verfügung. Zudem gilt die Abstandsregel zwischen den Wählern von mindestens 1,50 Meter. Schilder und angebrachte Bodenmarkierungen zeigen die Laufrichtung auf, sodass ein zu enges Begegnen vermieden wird.

Tragen eines Mund- und Naseschutzes erforderlich

Als wichtige Hygieneregel für die Wähler wurde festgelegt, dass im Wahllokal, auf den Gängen und in der Wahlkabine neben der Einhaltung der Abstandsregeln auf das Tragen des Mund- und Nasenschutzes zu achten ist. Darüber hinaus werden die 16 Wahllokale mit Spuckschutzwänden an den Tischen für den Wahlvorstand und die Beisitzer ausgestattet.

Desinfektionsmittel für die Reinigung von Händen und Tischplatten stehen dort ebenfalls bereit. Die Wahlvorstände und Beisitzer sind durch die Spuckschutzwände geschützt und brauchen daher am Tisch keinen Mundschutz zu tragen.

Sollte sich zeitweise großer Andrang ergeben, werden die Wähler gebeten, Warteschlangen mit dem Abstandsgebot zu bilden. Für jeden Wähler wird ein eigener Stift zur Kennzeichnung der Stimmzettel bereitgestellt.