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Kommunalwahl 2025 in Herford

Das Warten auf die Briefwahlunterlagen: Diese Fristen müssen Herforder einhalten

Erst Ende dieser Woche werden die Stimmzettel von der Stadt verschickt. Es bleibt also nicht viel Zeit. Wann die Wahlunterlagen in den Briefkästen eintrudeln.

Briefwählern bleibt bei der anstehenden Stichwahl nur wenig Zeit. Für sie gibt es klare Fristen, bis wann ihre Stimme im Herforder Rathaus eingetroffen sein muss. | © IMAGO/Revierfoto

Moritz Trinsch
17.09.2025 | 17.09.2025, 12:00

Herford. Wer seine Stimmen bei der anstehenden Bürgermeister- und Landrats-Stichwahl per Brief abgeben will, hat nicht viel Zeit. Bereits in knapp zwei Wochen ist Wahltag und noch hat die Stadt die Stimmzettel nicht verschickt. Vermutlich erst zum Start der kommenden Woche werden sie in den Briefkästen eintrudeln.

Was das für Wähler bedeutet, welche Fristen sie einhalten müssen und welchen Appell der Herforder Wahlleiter an sie hat.

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Warum werden die Stimmzettel erst so spät verschickt?

Wahlleiter Peter Böhm (m.) analysiert am Wahlabend zusammen mit dem Beigeordneten Jochen Strieckmann und dem Leiter des Bürgermeisterbüros Christian Forner die ersten Ergebnisse der Kommunalwahl. - © Daniel Salmon
Wahlleiter Peter Böhm (m.) analysiert am Wahlabend zusammen mit dem Beigeordneten Jochen Strieckmann und dem Leiter des Bürgermeisterbüros Christian Forner die ersten Ergebnisse der Kommunalwahl. | © Daniel Salmon

Der Grund ist einfach, so Wahlleiter Peter Böhm: Am Mittwochnachmittag, 17. September, müssen erst noch die beiden Wahlausschüsse von Stadt und Kreis das bisher noch vorläufige Ergebnis der Wahl vom Sonntag bestätigen. Erst dann können die neuen Stimmzettel gedruckt und versendet werden.

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Da rund 12.000 Herforderinnen und Herforder bereits Briefwahl beantragt hatten, dauere das Zusammenstellen der Wahlbriefe ein wenig. „Wir versuchen sie am Freitag loszuschicken“, so Böhm.

Muss ich für die Stichwahl noch einmal Briefwahl beantragen?

Hier gibt es drei Optionen:

  1. Wer bereits für die Wahl am 14. September Briefwahl beantragt hat, konnte ankreuzen, ob er auch bei einer möglichen Stichwahl so wählen möchte. Wer das getan hat, immerhin rund 12.000 Wahlberechtigte, muss nichts weiter tun. „Die Stadt verschickt die Briefwahlunterlagen dann automatisch“, so Böhm.
  2. Wer das Kreuz nicht gemacht hat, muss nun ganz normal einen Antrag stellen.
  3. Ebenso wie diejenigen, die bisher noch keine Briefwahl gemacht haben. Die Anträge müssen bis Freitag, 26. September, bis 15 Uhr möglich. Dies geht nur online, über die Homepage der Stadt Herford.

Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abschicken?

Die Landeswahlleiterin in NRW, Monika Wißmann, empfiehlt, den Wahlbrief so schnell wie möglich wieder zurückzuschicken und verstärkt auf die Postlaufzeiten zu achten.

Denn: Mit der Postreform, die seit diesem Jahr gilt, muss die Post Standardbriefe nicht mehr innerhalb eines Tages zustellen, sondern es gilt: Ein Großteil der Briefe dürfen auch erst nach drei Tagen angekommen.

Somit sollten die Unterlagen spätestens bis Mittwoch mit der Post abgeschickt worden sein. Wahlbriefe, die nicht bis zum Wahltag am Sonntag um 16 Uhr eingegangen sind, würden bei der Auszählung nicht berücksichtigt, so die Landeswahlleiterin weiter. Und: In den Wahllokalen könnten die Briefe nicht abgegeben werden.

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Welchen Appell richtet Herfords Wahlleiter an die Wähler?

Wahlleiter Peter Böhm appelliert daran, den Wahlbrief nicht per Post zu verschicken. „Geben Sie im Wahlbüro im Herforder Rathaus ihre Stimme ab“, rät Böhm. Das werde bereits, wenn alles gut geht, ab Donnerstag, 18. September, wieder geöffnet sein.

Erhalte ich eine neue Wahlbenachrichtigung?

Nein, es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Da auf Grundlage desselben Wählerverzeichnisses gewählt wird, gilt die bisherige Benachrichtigung auch für die Stichwahl.

Im Idealfall sollten Wähler ihre Benachrichtigung nach dem ersten Wahlgang von den Wahlhelfern wieder zurückbekommen haben. Ist das nicht der Fall, hat man den Zettel verlegt oder ihn bereits in den Müll geworfen, kann trotzdem gewählt werden. Dann ist es wichtig, den Personalausweis mit ins Wahllokal zu nehmen.

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Ich werde vor der Stichwahl 16 Jahre alt: Darf ich wählen?

Auch hier lautet die Antwort Nein. Es dürfen nur diejenigen wählen, die auch schon am 14. September an die Wahlurne treten durften. Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung müssen bereits bei der Hauptwahl vorgelegen haben, sagt die Landeswahlleiterin.

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