Kreis Herford. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 7. März untersagt sind.
Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der neun Städte und Gemeinden sowie der Landrat des Kreises, Jürgen Müller, gehen davon aus, dass diese Regelung auch in den kommenden Verordnungen – und damit bis mindestens Mitte April - gelten wird. Damit wären auch die Oster-und Brauchtumsfeuer Anfang April betroffen. Sie sollen in diesem Jahr – wie bereits in 2020, als sie unter das Verbot der Corona-Schutzverordnung fielen – nicht stattfinden.
Mutation bringt Gefahr steigender Infektionszahlen
„Wir sehen uns während der Corona-Pandemie immer wieder neuen Herausforderungen gegenüber. Das wird sich auch in den kommenden Wochen nicht ändern, denn mit den Mutationen ist die Gefahr von steigenden Infektionszahlen wieder sehr präsent geworden", so die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und der Landrat.
„Besonders Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art können jederzeit zu Ausbrüchen führen, von denen sehr viele Menschen betroffen sein könnten. Dazu zählen auch die Oster- und Brauchtumsfeuer. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass diese wie bereits im letzten Jahr nicht stattfinden können".
Die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und der Landrat betonen: „Wir alle hoffen sehr darauf, noch in diesem Jahr zu weitgehenden Lockerungen zu kommen. Auf Bundesebene werden hierfür bereits langfristige Pläne entwickelt. Doch die Situation ist immer noch sehr ernst. Deshalb brauchen wir gerade auch für die kommenden Wochen nach wie vor Durchhaltevermögen und Disziplin. Zusammen werden wir bei uns im Kreis Herford auch die kommenden Wochen und Monate meistern".
Manches bleibt im Einzelfall erlaubt
Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen, sind zunächst bis zum 7. März untersagt. Erlaubt bleiben – unter jeweils im Einzelfall zu beachtenden Bedingungen – unter anderem:
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (zum Beispiel Demonstrationen)
- Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen (z. B. auch Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen oder Blutspenden)
- Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung
- Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien, Gesellschaften, Parteien, Vereinen oder Wohnungseigentümergemeinschaften, die nicht digital durchgeführt werden können
- Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Gottesdienste