Kreis Gütersloh

Wer ist Walter? Trunkenheitsfahrt auf der A33 beschäftigt das Gericht

Ein Wagen kommt von der Autobahn ab und durchbricht eine Leitplanke - dann entfernt sich ein Mann zu Fuß von dem Auto. Als die Polizei ihn zuhause aufgabelt, will der Betrunkene davon nichts wissen - und bringt Walter ins Spiel.

Gibt es wirklich einen Walter, der angeblich gefahren sein soll? | © Symbolfoto/Jörg Witteborg

13.03.2021 | 13.03.2021, 16:00

Versmold/Halle. Am 20. September 2020 ereignete sich auf der A33-Ausfahrt Borgholzhausen ein Unfall. Ein Wagen kam von der Straße ab, durchbrach eine Leitplanke und blieb im angrenzenden Grün liegen. Ein nachfolgender Fahrer beobachtete, wie ein Mann sich zu Fuß von dem Wagen entfernte. Die Polizei fand schließlich nur noch das verlassene Auto vor.

Den Ermittlungen zufolge gehörte der Pkw zu einem Rentner aus Versmold. Die Polizeibeamten sowie ein Rettungswagen suchten die Adresse des Halters auf und fanden den Mann betrunken vor. Der Sohn, die Schwiegertochter und die beiden Enkel waren zuvor auf den ungewöhnlichen Besuch aufmerksam geworden und öffneten den Beamten die Tür.

„Da war mir klar, dass das mein Vater war"

„Ich habe die Polizisten gefragt, was los sei", berichtete der Sohn bei der Verhandlung im Amtsgericht Halle. Man habe ihm von dem Unfall erzählt und den Pkw beschrieben. „Da war mir klar, dass das mein Vater war", so der Sohn. Der alte Herr habe den Vorfall jedoch abgestritten und behauptet, einen Mann namens Walter in der Kneipe getroffen zu haben. Und der habe ihn dann nach Hause gebracht. Beschreiben konnte der Beschuldigte seinen Kumpel Walter aber nicht.

Der Sohn sagte aus, dass sein Vater einige Zeit später eine andere Geschichte erzählt habe. Nach der sollen zwei ausländische Mitbürger angeboten haben, den Angeklagten nach Hause zu bringen. Sie sollen das Auto gefahren und den Unfall verursacht haben. „Uns war sofort klar, dass es keinen zweiten Fahrer gab", sagte ein Polizeibeamter. Die fehlende Beschreibung des Mannes namens Walter spreche ebenso dafür wie die Tatsache, dass der Zeuge nur eine Person hatte weglaufen sehen. Auch das Verhalten der Familie, die dem Angeklagten ebenfalls kein Wort glaubte, sei bezeichnend gewesen.

„Es kommt niemand anderes als Fahrer infrage als Sie"

Der Beschuldigte, der sich wegen Straßenverkehrsgefährdung verantworten musste, wollte im Gericht zu dem Vorfall keine Angaben machen. „Niemand hat ihn fahren sehen oder ihn zweifelsfrei identifiziert", sagte der Verteidiger. Weil eine Verurteilung nun mal auf harten Fakten basieren müsse, sei der Mandant freizusprechen. Das sah die Vertreterin der Staatsanwaltschaft jedoch komplett anders. Es gebe einfach zu viele Indizien, die gegen den Versmolder sprächen.

Da sei zum einen die fehlende Beschreibung des unsichtbaren Fahrers Walter, die zweite Version von den ausländischen Mitbürgern, die ganz sicher nicht Walter geheißen haben, der Zeuge und die Familie, die auch im Gericht recht verhalten reagiert habe. „Es kommt niemand anderes als Fahrer infrage als Sie", sagte sie zu dem Angeklagten.

Das Vorstrafenregister des Versmolders sprach ebenfalls eine deutliche Sprache. Der 73-Jährige ist wegen Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr und Straßenverkehrsgefährdung vorbestraft. Am Ende war auch die Richterin überzeugt von der Schuld des Angeklagten und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.625 Euro. Eine Sperre für den Führerschein von noch acht Monaten gab es obendrauf.