
Verl. Wer Grundsteuern an die Stadt Verl entrichtet, darf sich freuen: Die Eigentümer von Wohn- und Gewerbegrundstücken werden im laufenden Jahr deutlich weniger zahlen müssen, als bislang berechnet. Das kündigte Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner in der Ratssitzung am Donnerstagabend an.
Die Senkung werde sich im „unteren bis mittleren zweistelligen Prozentbereich“ bewegen, sagte der Verwaltungschef auf Nachfrage dieser Zeitung. Genauere Angaben könne die Stadt nach den Osterferien machen, so Rieksneuwöhner im Rat. Bekanntlich hatte die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erforderlich gewordene Grundsteuerreform dazu geführt, dass die Stadt Verl die Hebesätze zum neuen Jahr erheblich angehoben hatt.
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Nach einem Ratsbeschluss auf Basis der seinerzeit vorliegenden Zahlen vom vergangenen November stieg der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) für 2025 von 90 auf 207 Punkte an, der für die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) von 170 auf 238 Punkte. In Verl hatten Verwaltung und Rat im Rahmen einer „Selbstverpflichtung“ beschlossen, die Reform aufkommensneutral umzusetzen.
Neue Steuerbescheide noch in diesem Jahr
Inzwischen lägen im Rathaus Echtzahlen vor, sagte Rieksneuwöhner. Es habe weitere Grundstücksbewertungen gegeben sowie Korrekturen. Das Ergebnis: Bei der Grundsteuer A habe die Stadt eine Punktlandung hingelegt, bei der Grundsteuer B, für den überwiegenden Teil der Steuerzahler relevant, den Hebesatz allerdings zu hoch angesetzt. In der nächsten Sitzungsrunde nach den Osterferien werde die Verwaltung deshalb der Politik vorschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B zu senken, um die Vorgabe einzuhalten.
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Sollte die Politik im ersten Halbjahr einen Beschluss fassen, sei die Umsetzung für 2025 noch möglich. Die Bürger dürfen dann einen neuen Bescheid mit einer verringerten Grundsteuer-Forderung der Stadt erwarten. Die weiteren Zahlungen im laufenden Jahr werden dann geringer ausfallen, weil sie mit den bereits eingezogenen Beträgen verrechnet werden.