Gütersloh. Eine böse Überraschung ist es nicht mehr. Schon im September hatte die städtische Kämmerei berichtet, dass die Grundsteuerreform automatisch auch in Gütersloh zu höheren Hebesätzen führen wird. Nun ist es konkret: Die Grundsteuer B soll in Gütersloh auf 703 Punkte klettern.
Das wird sich in den Portemonnaies der Hausbesitzer und Mieter bemerkbar machen. Schon dieses Jahr hatten sie einen Anstieg der Grundsteuer B von 479 auf 606 Punkte verkraften müssen.
Zu beschließen haben die neue Satzung die Fraktionen im Stadtrat. Sie kommen kaum umhin. Wegen der Gesetzesreform verlieren die bisherigen Sätze zum 1. Januar 2025 ihre Gültigkeit. Alle Steuerpflichtigen erhalten deswegen neue Bescheide. Was die Stadt den Ratsfraktionen und der Öffentlichkeit nun mitteilt, hat im Grunde rein deklaratorischen Charakter.
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Knapp 27 Millionen Euro Einnahmen durch Grundsteuer
In der Tat setzt die Stadt mit den neuen Hebesätzen lediglich die vom Finanzamt übermittelten, neuen Messbeträge um. Weil das Ganze für die Kommune „aufkommensneutral“ passieren muss, nimmt sie unterm Strich nicht mehr ein. Es bleibt auch mit dem neuen Hebesatz im kommenden Jahr bei knapp 27 Millionen Euro, die die Stadt über die Grundsteuer B einnimmt.
Bei der Grundsteuer A (für land-und forstwirtschaftliche Flächen) bleibt es bei vergleichsweise spärlichen 106.000 Euro. Der Hebesatz verändert sich dort nur minimal, von 360 auf 364 Punkte.