Urteil

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Leiche in Kühltruhe im Kreis Gütersloh: 41-Jähriger muss lebenslang ins Gefängnis

Entscheidung gefallen: Das Bielefelder Gericht verurteilt den 41-Jährigen aus dem Kreis Gütersloh, der einen Bekannten getötet hat, wegen Mordes, nicht wegen Totschlag.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Rother (r.) vor dem Landgericht Bielefeld. Am Freitag ist das Urteil gefallen. | © Wolfgang Wotke

07.04.2025 | 07.04.2025, 13:50
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